Die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG werden wiederholt durch ein Inkassounternehmen zur Rückzahlung der von der ALAG an die Anleger geleisteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen mit kurzer Fristsetzung aufgefordert.
Hierbei wird den Anlegern auch die Durchführung eines Mahnverfahrens sowie eine mögliche Zwangsvollstreckung in Aussicht gestellt, wenn die Anleger nicht innerhalb einer sehr kurzen Frist der Zahlungsaufforderung nachkommen. Ebenfalls ist in den Schreiben des Inkassounternehmens der Hinweis enthalten, dass eine Nichtzahlung trotz Vorliegen eines Schuldtitels fast immer zum Verlust der Kreditwürdigkeit führt.
„Ohne Vorliegen eines Vollstreckungstitels kann eine Zwangsvollstreckung nicht betrieben werden. Einen solchen „Vollstreckungstitel“ könnten die ALAG bzw. das Inkassounternehmen gegen einen Anleger im Wege des Mahnverfahrens nur erwirken, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang eines gerichtlichen Mahnbescheides Widerspuch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird“ erklärt Rechtanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch einlegt wird, kann der Antragssteller nach zwei Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Wenn dieser ergeht und rechtskräftig wird, kann der Antragssteller nach den gesetzlichen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betreiben.
„Wenn Anlegern der ALAG ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen sollte, empfiehlt es sich, der enthaltenen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist“, rät Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Insbesondere führt der bloße Zugang eines Mahnbescheides bzw. ein unter Umständen zu erfolgender Widerspruch hiergegen nicht zum Verlust der Kreditwürdigkeit“ so Rechtsanwalt Hösler weiter.
Gegebenenfalls kann dem Zahlungsbegehren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. „In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, ergänzend in Betracht“ so Rechtsanwalt Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.
Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.
RA Stefan Hösler
CLLB Rechtsanwälte
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.