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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co.KG


18. November 2010, 14:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Erfolgsversprechendes Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften: Erfolgsversprechendes Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften; CLLB Rechtsanwälte raten dringend von Vergleichsabschlüssen ab, in welchen Anleger auf Schadensersatzansprüche gegen die Berater / Beratungsgesellschaften verzichten

Die von dem Landgericht Hamburg kürzlich dargelegte Rechtsauffassung der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG ist sowohl für ein Vorgehen gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG auch im Zusammenhang mit einem Vorgehen gegen die jeweiligen Berater bzw. die Beratungsgesellschaften als positiv zu bewerten.
Ein Vorgehen gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat den Vorteil, dass neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte.
Zwischenzeitlich konnten in einer Reihe von Verfahren vergleichsweise Einigungen mit Anlageberatern / Beratungsgesellschaften erreicht werden, in zwei Fällen sogar die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung zugunsten der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger.
„Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen“ raten die Rechtsanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

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