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Agentur

Auswirkungen von negativen Zinsen auf Swaps und Darlehen


11. August 2015, 17:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Zu einer der extremen Auswirkungen der aktuellen Schuldenkrise gehört die Entwicklung negativer Zinsen im EURO-Raum. Am 3. Juni 2015 beschloss die Europäische Zentralbank erneut, den Leitzins bei 0,05 % p.a. zu belassen. Der Zinssatz für Einlagenfazilitäten beträgt schon seit Monaten - 0,20 % p.a.. Die EURIBOR-Sätze für Ausleihungen zwischen einer Woche und 3 Monaten sind mit Sätzen zwischen -0,12 % p.a. und -0,013 aktuell negativ (Stand 04.06.2015). Die Welt steht Kopf. Es sieht danach aus, als würde der Gläubiger zum Schuldner des Zinsanspruchs.

Rechtsanwalt János Morlin ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bei RÖSSNER Rechtsanwälte intensiv mit den Auswirkungen zu niedriger oder gar negativer Zinsen auf die unterschiedlichsten Finanzmarktprodukte wie Swaps oder Darlehensverträge befasst. Morlin: "Die juristischen Konsequenzen negativer Zinssätze auf Finanzprodukte sind wenig erforscht. Insbesondere Vertragsparteien von Darlehen, Swaps und Anleihen, deren Verzinsung auf aktuell negativen variablen Zinssätzen wie dem EURIBOR beruhen, stellen sich die Frage, wie sie mit ihren Verträgen umzugehen haben."

Zu den Betroffenen gehören auch Kommunen. Sie haben häufiger Darlehen und Swaps auf variabel verzinslicher Basis abgeschlossen. RÖSSNER Rechtsanwälte beweist im Themenkomplex "Swaps und Kommunen" seit Jahren besondere Expertise und dokumentiert Swaps-Knowhow auf www.swaps.de

Rechtsanwalt Morlin hat auf www.roessner.de/negative-zinsen umfangreich zur Handhabung von Finanzmarktprodukten bei negativen Zinsen Stellung bezogen und das Thema intensiv durchleuchtet.

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4 / 81925 München
Tel.: 089 – 9989220
Mail: @email
www.roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

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