Nachdem bereits im Juni Objekte in den Niederlanden, Frankreich und Düsseldorf verkauft wurden, meldete das Unternehmen nun, dass ein Bürogebäude in Hattersheim, in der Nähe von Frankfurt a.M. den Besitzer wechselte. Wie schon bei den Verkäufen zuvor, ging die Immobilie deutlich unter ihrem eigentlichen Verkehrswert weg. Laut Gutachten vom vergangenen Sommer lag dieser rund 42,6 Prozent über dem jetzt erzielten Kaufpreis von ca. 11,4 Millionen Euro.
„Die Anleger des AXA Immoselect mussten ja schon einige schlechte Nachrichten verdauen. Jetzt gehen die Gebäude auch noch zu solch niedrigen Preisen weg“, so Cäsar-Preller. Für den Juristen gibt es jetzt nur noch zwei Möglichkeiten für die Anleger: „Entweder sie schauen dem Trauerspiel weiter zu und hoffen, dass es irgendwann vorbei ist, oder sie machen noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend. Das ist nach wie vor möglich“, so der Fachanwalt.
Denn häufig seien offene Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage beworben worden ohne auf die bestehenden Risiken hinzuweisen, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen. So hätten die Anleger u.a. auch auf die Möglichkeit der Schließung des Fonds oder die Aussetzung der Anteilsrücknahme informiert werden müssen. „Unserer Erfahrung nach ist diese Aufklärung häufig ausgeblieben. Das bedeutet, dass die Anlageberatung fehlerhaft war. Daraus lässt sich dann der Anspruch auf Schadensersatz ableiten“, erklärt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds.
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