Sydney (Australien), den 5. Mai 2010 - Die Can Can Lingerie Holding AG (ISIN: CH0044678180 / Symbol: CCH) hat heute die Bestätigung zu den folgenden Sachverhalten erreicht:
1. Einbezahltes Grundkapital: Wie mit den Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft vereinbart, sollten die Hauptaktionäre der ALF Group (ALF) innerhalb von 30 Tagen, nach der am 12. April 2010 abgehaltenen Generalversammlung, 325.000 CHF in das Grundkapital von CCH einzahlen. Die Großaktionäre der ALF haben den Wirtschaftsprüfern einen Nachweis geliefert, dass diese Verpflichtung nun erfüllt worden ist. Infolgedessen ist CCH nicht mehr bilanziell überschuldet und wird im laufenden Geschäftsjahr einen außerordentlichen Gewinn in Höhe von 324.999 CHF verbuchen können.
2. Namensänderung: Auf der jüngsten Generalversammlung stimmten die Aktionäre einer Änderung des Firmennamens in ALF Group Holdings AG zu. Der Verwaltungsrat hat heute die offizielle Bestätigung vom Schweizer Handelsregister des Kantons Zug erhalten, dass die Namensänderung eingetragen wurde.
3. Änderung des Handelssymbols: Im Einklang mit der Änderung des Firmennamens haben die Verwaltungsräte der Gesellschaft ein neues Handelssymbol beantragt. Das neue Handelssymbol an der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Wirkung zum 6. Mai 2010 AG1 lauten.
Über CCH
CCH gehören 50 Prozent eines der größten Prozessfinanzierers in Australien, der ebenfalls Dienstleistungen im Bereich Unternehmensrestrukturierung, Finanzierungen sowie Eigen- und Fremdkapital-Lösungen anbietet. Darüber hinaus ist die ALF Group auch ein Käufer von notleidenden Vermögenswerten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Can Can Lingerie Holding AG
77-79 Anzac Parade
Sydney, NSW, 2033
Australien
Tel.: +61 2 9663 2842
Website: www.cancanholdings.com
eMail: @email
public eye CONSULTING BUSCHE
Karsten Busche
Managing Director
Tel.: +49 30 43 05 89 22
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