Denn was auf dem 12-seitigen Fragebogen ganz harmlos beginnt, hat es später in sich und kann später böse Folgen haben. So möchte CMI von seinen Kunden beispielsweise wissen, wie das Beratungsgespräch verlaufen sei, welche Informationen vermittelt wurden und warum sich der Kunde für diese Police entschieden habe. „Vorsicht“, sagt Fachanwalt Podewils von mzs Rechtsanwälte. „Alles, was hier ausgefüllt und unterschrieben wird, kann im Zweifelsfall, sprich einem möglichen Gerichtsverfahren, gegen Sie verwendet werden.“
Der Jurist geht nicht davon aus, dass CMI aus Gründen neu entdeckter Kundenfreundlichkeit diese Fragebögen verschickt hat, sondern vermutet schlicht und einfach aus Eigeninteresse, um für künftige mögliche Klageverfahren besser gewappnet zu sein. Denn die Klagen gegen CMI gingen in der Vergangenheit bis vor den BGH. „Der Bundesgerichtshof erkannte die Ansprüche der Kläger auf Schadensersatz gegen CMI an“, so Rechtsanwalt Podewils. Der BGH begründete seine Grundsatzurteile damit, dass der Lebensversicherer seiner Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei, z.T. missverständliche Angaben gemacht und über die Funktionsweise der Versicherung nicht richtig aufgeklärt habe.
Daher sollten sich geschädigte Kunden bei Problemen mit der CMI-Police besser an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden und „auf gar keinen Fall unüberlegt den Fragebogen unterschreiben“, warnt Podewils noch einmal ausdrücklich.
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