München/Berlin 02.04.2013
Das Landgericht Berlin hat im ersten von der Kanzlei CLLB erstrittenen Urteil die Sunrise Energy GmbH verurteilt, einem Anleger den vollen Kaufpreis für zwei Debi Select Beteiligungen zu zahlen. Der Anleger hatte seine Rechte an der Debi Select classic Fonds GbR noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy veräußert. Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.
Das Landgericht Berlin hat der dagegen gerichteten Klage des Anlegers auf Zahlung der noch ausstehenden Raten stattgegeben und des weiteren festgestellt, dass der Sunrise Energy kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen zusteht. Das Gericht folgte damit der Rechtsansicht von CLLB Rechtsanwälte, dass der Kaufvertrag zwischen dem Anleger und der Sunrise Energy GmbH wirksam ist. Der gegenteiligen Auffassung der Sunrise konnte das Gericht vor dem Hintergrund von über mehrere Jahre hinweg durch diese gezahlten Raten nicht folgen. Rechtsanwalt István Cocron begrüßte das Urteil. Das Gericht habe dem durchschaubaren Versuch der Sunrise, die Risiken aus diesem Verkauf auf den Anleger abzuwälzen, eine Absage erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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