Die Bank arbeitete mit Kalkül, als sie ausgewählten Unternehmen den Currency Related Swap anbot. Besonders beliebt waren Firmen, bei denen die HypoVereinsbank sich aufgrund deren unternehmerischen Erfolgs und Ertragslage zuversichtlich sein konnte, die hohen Forderungen aus dem Currency Realted Swap und damit die Schäden auch realisieren zu können. Betroffen waren Unternehmen aller Branchen – von der Mühle über Immobiliengesellschaften bis hin zu Pharmaunternehmen und Unternehmen der Automobilbranche.
Der Bank waren die Kreditengagements ihres Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung oftmals bekannt. Mit dem Vorwand der Portfoliooptimierung trat die Bank dann auch an die Kunden heran und empfahl den Currency Related Swap. Mit dem Verkauf des Currency Related Swaps allerdings erhöhte die Bank das Risiko des Kunden enorm.
Als der Schweizer Franken stieg, auf den das Zinstauschgeschäft maßgeblich fußt (Wechselkurs CHF/Euro), wuchsen die halbjährlichen Zahlungen, die der Kunde zu leisten hatte. Die tatsächlichen Schäden allerdings werden immer erst erkannt, wenn die Fixingforderungen in die Höhe schießen und der Kunde den Swap auflösen will. Der Kunde befindet sich dann schon häufig mit dem Rücken an der Wand. Die Fixingzahlungen kann er nur noch schwer aufbringen, aber die von den schädigenden Banken für die Entlassung aus dem Risiko geforderten Ablösesummen sind oft für Mittelständler nicht leistbar.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Swaps jedoch (03/2011, Az.: XI ZR 33/10) gibt es Hoffnung. So entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend positiv für die Geschädigten. Ist die HypoVereinsbank auch aktuell noch uneinsichtig, stehen die Gerichte häufig auf der Seite des Kunden.
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Georg Jäger
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