Anlegern kann aber ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen, wenn sie die Fondsbeteiligung über einen Bankberater erworben haben und dieser sie nicht über die Provisionszahlungen an die Bank aufgeklärt hat. Dies geht aus einem Beschluss des BGH vom 09.03.2011 (XI ZR 191/10) hervor.
Der DSW Immobilienfonds Niederlande 5 wurde im Jahre 2004 von der Nordcapital Emissionshaus GmbH & Cie. KG aus Hamburg aufgelegt. Im Jahre 2004 war es auf Vertriebsseite noch weit verbreitete Praxis, die Provisionszahlungen nicht offenzulegen.
Eine hinreichende Aufklärung über die Provisionen enthält auch der Verkaufsprospekt des DSW Immobilienfonds Niederlande 5 nicht. Aus dem Prospekt geht nur hervor, dass die Nordcapital Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Cie. KG „für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeschaffung sowie für vorbereitende Vertriebsmaßnahmen“ eine Vergütung in Höhe von € 607.500 sowie das von den Anlegern zu zahlende Agio erhalten sollte. Die Nordcapital durfte sich für den Vertrieb aber auch Unterstützung holen. „Derzeit gehen wir davon aus, dass in den Vertrieb u. a. die Deutsche Bank und die Hamburger Sparkasse eingebunden waren. Diese Kreditinstitute werden im Prospekt überhaupt nicht erwähnt und haben trotzdem fleißig bei der Vermittlung geholfen. Dafür haben sie aller Wahrscheinlichkeit nach erhebliche Vergütungen erhalten, die nirgendwo offengelegt worden sind“, sagt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Stephanie Deblitz von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf.
Anleger, die mit der Entwicklung des Fonds unzufrieden sind, sollten unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte berät geschädigte Anleger gern.
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