Einzelne Einschiffs KGs hätten die bei Emission durch die EEH ausgelegten Platzierungsgarantien fällig gestellt, teilt das Unternehmen zur Begründung des Insolvenzantrags mit. Restrukturierungsmaßnahmen seien gescheitert und Charterer hätten ihre langfristigen Zusagen nicht aufrecht halten können.
„Das ist für die Anleger natürlich sehr beunruhigend und zeigt, wie tief die Schifffahrt in der Krise steckt. Bislang waren in der Regel nur einzelne Schiffsfonds von Insolvenzen betroffen – das jetzt ein Emissionshaus den Gang zum Insolvenzgericht antritt, ist neu“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden. Insgesamt hat EEH 18 Schiffsfonds emittiert, von denen einige Gesellschaften bereits Insolvenz angemeldet haben.
Anleger von EEH-Schiffsfonds sollten jetzt schnellstens ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz von einem versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. „Die Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass es immer wieder Falschberatung durch die Banken gegeben hat. Heißt: Die Anleger wurden nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Das alleine kann schon den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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