Wie das Fondstelegramm berichtet, wurde die Embdena Partnership GmbH vom LG Aurich dazu verurteilt, dem Anteilszeichner die Zeichnungssumme nebst Agio und einer Verzinsung von jährlich fünf Prozent zurückzahlen. Die Richter hatten eindeutig einen Prospektfehler erkannt.
„Das Urteil lässt sich auch viele andere Schiffsfonds übertragen“, sagt Fachanwalt Cäsar-Preller. „Prospektfehler sind neben Falschberatung das beste Argument, Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen.“
Dabei bietet die Rückabwicklung wegen Prospektfehler auch Vorteile für weitere Anleger. „Anders als bei Falschberatung ist dieses Urteil auch auf andere Anleger übertragbar“, so der Jurist.
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