Wohl die meisten Anleger haben sich mit ihrer Beteiligung bei der EEV AG eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Investition in saubere Energien versprochen. Denn das Geld sollte in ein Biomassekraftwerk in Papenburg und einen Offshore-Windpark in der Nordsee fließen. Nachdem es bei dem Kraftwerk im vergangenen Jahr einen monatelangen Ausfall gab, läuft dieses inzwischen wieder. Die Probleme beim Windpark sind aber weiter geblieben. Ebenso wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.
Wie das Göttinger Tageblatt Anfang Juni berichtete, ist das Unternehmen auch nicht mehr in der niedersächsischen Universitätsstadt ansässig. Der Unternehmenssitz ist inzwischen in Papenburg. Außerdem liegen die Geschäftsberichte für 2013 und 2014 noch nicht vor. Der Vorstand der EEV AG wurde auch ausgetauscht. Weiterhin nicht gelöst sind die Probleme bei dem Windpark in der Nordsee. Denn das projektierte Gebiet wird von der Bundeswehr für Marine-Übungen genutzt. Und darauf möchte die Bundeswehr ganz offensichtlich nicht verzichten. Ob der Windpark dennoch gebaut werden kann, wird derzeit geprüft. Ausgang offen.
„Angesichts dieser Konstellation sind die Sorgen der Anleger durchaus berechtigt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Finanzielle Verluste für die Anleger sind nicht auszuschließen. Besonders, wenn das Windpark-Projekt scheitern sollte. „Im Insolvenzfall hätten die Anleger besonders schlechte Karten, da ihre Forderungen wahrscheinlich nachrangig behandelt würden“, so Seifert. Daher sollten sie rechtzeitig die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht ziehen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen.
Sollten die Prospektangaben unvollständig, falsch oder irreführend sein, kann auch Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Hier könnten auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen weiteren Aufschluss geben.
Mehr Informationen: www.bruellmann.de
BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
http://www.bruellmann.de