Bis zu acht Prozent Rendite für eine nachhaltige Investition in Solarenergie – das klingt nach einer ökologischen und lukrativen Geldanlage. Zumal den Anlegern unterschiedliche Modelle angeboten wurden, die es selbst Anlegern ohne Kapital ermöglichte, einzusteigen und z.B. stattdessen eine monatliche Rate von 100 Euro zu zahlen.
Die von ESP als Investition in die Zukunft bezeichnete Geldanlage, könnte sich für Anleger ins Gegenteil verkehren. Anleger, deren Nachrangdarlehen nicht pünktlich zurückgezahlt werden, sollten daher anwaltlichen Rat einholen. „Unterstellt, dass es bei der ESP SunPower Liquiditätsprobleme gibt, können diese den Anlegern schnell einholen und er verliert sein Geld. Im Insolvenzfall haben die Anleger von Nachrangdarlehen schlechte Karten, denn ihre Forderungen werden nachrangig behandelt, d.h. die Forderungen anderer Gläubiger werden zuerst bedient“, warnt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Daher sollten Anleger vorsorglich alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
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