Fair Litigation AG hat ein erstes umfangreiches Großmandat einer deutschen Vermögensverwaltungsgesellschaft erhalten. Dieses Unternehmen war u.a. an den durch Squeeze-out in Deutschland von der Börse genommenen Gesellschaften Beru AG, Wavelight Laser AG und Knürr AG beteiligt. Zudem ist das Engagement an der D+S Europe AG, bei der das Squeeze-out-Verfahren noch nicht beendet ist, Gegenstand des Prüfungsmandates. In allen Fällen handelte es sich bei den übernehmenden Gesellschaften, die das Squeeze-out veranlassten, entweder um amerikanische Gesellschaften (Alcon Inc. bei Wavelight Laser AG) oder europäische Tochtergesellschaften amerikanischer Konzerne (BorgWarner GmbH als Tochter von BorgWarner Inc. bei der Beru AG/Ortrud Verwaltungs GmbH als Tochter der Emerson Eletronic B.V., diese als Tochter der Emerson Electronic Inc. bei der Knürr AG/APAX Partners Worldwide LLC bei der D+S Europe AG).
Diese Tatsache könnte die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte eröffnen, wenn sich die als Kompensation für das Squeeze-out gewährten Abfindungszahlungen als zu niedrig erweisen sollten. Das Herausdrängen freier Aktionäre auf dieser Grundlage könnte als vorwerfbare Handlung angesehen werden, die entsprechende Schadenersatzpflichten nach sich ziehen könnte. Eine Besonderheit des amerikanischen Schadenersatzrechtes besteht darin, dass oft nicht nur der tatsächlich eingetretene Vermögensschaden nebst Zinsen zu ersetzen ist, sondern Gerichte zusätzlich so genannte punitive damages (Strafschadenersatz) verhängen können. Diese zu leistenden Zahlungen übersteigen die reine Schadenrestitution nicht selten um ein Vielfaches. Rechtspolitisch dient dieses Instrument dem Ziel, vorwerfbares Handeln unter keinen Umständen kalkulierbar und lohnenswert erscheinen zu lassen. De facto wird ein weit höherer Betrag als der tatsächliche Schaden abgeschöpft, damit keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem vorwerfbaren Handeln gezogen werden können.
Bei Übernahme durch US-Kanzleien würden die angestrebten Verfahren voraussichtlich in Form von class actions (Sammelklagen) betrieben. Die Prüfungsmandate wandeln sich in diesem Fall automatisch in Prozessfinanzierungsmandate um. Grundsätzlich wären somit alle an den genannten Gesellschaften beteiligten Aktionäre, die durch das Squeeze-out ihre Aktionärsstellung eingebüßt haben, Nutznießer möglicher zusätzlicher Ersatzleistungen. Bislang haben solche Verfahren nach Kenntnis von Fair Litigation noch nicht den Weg vor US-Gerichte gefunden. Insofern sind die Ergebnisse der umfangreichen Voranalysen der US-Partnerkanzleien abzuwarten. Wirtschaftlich betrachtet, ist das erhaltene Prüfungsmandat für den Fall nachfolgender Verfahren, die positiv abgeschlossen werden können, für Fair Litigation attraktiv. Das bislang ermittelte kumulierte Squeeze-out-Volumen (Gesamtkurswert aller Aktien, die dem Übernehmer nicht angedient und schließlich nach
§ 327a AktG zwangsweise auf ihn übertragen wurden) dieser vier Prüfungsfälle beträgt mindestens 25 Millionen € (GENAU PRÜFEN!). Werden diese Ansprüche erfolgreich durchgesetzt, ist Fair Litigation an dem erzielten Mehrerlös mit 25% beteiligt.
Um gezielt und systematisch weitere Vermögensverwaltungs- und Kapitalanlagegesellschaften als Mandatsgeber gewinnen zu können, steht Fair Litigation vor dem Abschluss von Vereinbarungen mit einem sehr renommierten und auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannten deutschen Rechtsanwalt, der im Falle einer Einigung exklusiv für Fair Litigation den Bereich Institutionelle Mandate aufbauen und verantworten wird. Fair Litigation hofft darauf, diese ganz entscheidende Personalie bis etwa Mitte Juli öffentlich machen zu können.
ÜBER FAIR LITIGATION AG
Fair Litigation verfolgt ein einziges Ziel:
Wir wollen Mandanten aus aller Welt zu einer verbesserten Durchsetzung ihrer Ansprüche verhelfen.
Zu oft sind die Kräfteverhältnisse zwischen Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner zu unausgewogen. Konzerne verfügen über deutlich größere finanzielle Spielräume und haben vor allem eines: Zeit! Diese Kluft will Fair Litigation schließen. Gelingen kann dies nur, wenn dem übermächtig erscheinenden Gegner auf Augenhöhe entgegengetreten werden kann. Unser Label Fair beschreibt dabei nicht nur unseren Anspruch, dem einzelnen Verbraucher fehlerhafter Produkte oder dem Kunden schier allmächtiger Versicherungen und Banken tatkräftig zur Seite zu stehen und so ein größeres Maß an Fairness in dem Verhältnis zwischen Konsument und Produzent zu erreichen, sondern steht auch mit seinen Initialen für unser Selbstverständnis:
For Amended International Restitution
Wir treten für unsere Partner an, die Durchsetzung ihrer Ansprüche international zu betreiben und zu verbessern.
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