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Anwaltskanzlei

FHH Fonds Nr. 32: MS Rubina Schulte und MS Valerie Schulte droht die Insolvenz


06. Februar 2014, 13:07
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Sowohl für das Containerschiff MS Rubina Schulte als auch für das Schwesterschiff MS Valerie Schulte des FHH Fonds Nr. 32 wurde Insolvenzantrag gestellt (Az.: 5 IN 9/14 bzw. 5 IN 10/14). Das berichtet das fondstelegramm.

Das Fondshaus Hamburg (FHH) hatte den Schiffsfonds im Jahr 2005 emittiert. Nachdem zu Beginn noch die Ausschüttungen an die Anleger flossen, blieben diese mit dem Einsetzen der Krise der Schifffahrt aus. Nun müssen die Anleger sogar die Insolvenz der beiden Schiffe befürchten und damit auch den Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Um dies zu verhindern, können die betroffenen Anleger allerdings auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte: „Schiffsfonds wurden unserer Erfahrung nach in vielen Fällen als renditestarke und sichere Kapitalanlage empfohlen. Da es sich bei Schiffsfonds-Anteilen aber um unternehmerische Beteiligungen handelt, sind sie auch einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die im Totalverlust münden können. Von daher kann in diesem Zusammenhang nicht von einer sicheren Altersvorsorge gesprochen werden.“

Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten auch die Banken sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten, ungefragt offen legen müssen. Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern alle Rückvergütungen die an die Bank geflossen sind. Die Rechtsprechung des BGH zu diesen sog. Kick-Backs ist eindeutig.

„Sowohl eine mangelhafte Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs kann zu Schadensersatz führen“, so Dr. Meschede.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/fhh.html

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