Geochemikalische Bodenproben und BLEG Ergebnisse
•BLEG Anomalien befinden sich in 2km Streichlänge
•Kupferanomalie besitzt ca. 1,6km Streichlänge
•Derzeitige Bohrungen bis zu Tiefen von 350m
•Erste Ergebnisse werden in 4 Wochen erwartet
Im Anschluss an die ASX Bekanntmachung vom 13. September 2011, veröffentlicht das Board und das Management von Global Nickel Investments NL (GNI” oder das Unternehmen”) folgende zusätzliche Informationen zur Interpretation der Bodenproben und der Bulk Leach Extractable Gold (BLEG) Ergebnisse für das Jutson Rocks Projekt (EL 38/1540) des Unternehmens. Alle Resultate (sowohl Boden- als auch BLEG-Proben) wurden analysiert und anomale Werte wurden für jede der BLEG-Proben (Gold) und der Bodenproben (Kupfer und Nickel) festgestellt.
Bei jedem Fall wurden die Werte innerhalb des 95. Perzentils (z.B. die Top 5% der Werte) als potenziell anomal angesehen. Im Falle der BLEG-Proben, wurden diejenigen Werte als stark anomal eingestuft, die größer als 1,5 ppb (parts per billion”) waren. Als moderat anomal gelten die Ergebnisse mit einem Wert von über 1 ppb. Die registrierten Maximalwerte lagen bei 19ppb. Die anomalen Zonen sind in Abbildung 1 dargestellt. Zwei der Anomalien besitzen eine Streichlänge von 2km.
Auch bei den Bodenproben wurden die Werte innerhalb des 95. Perzentils definiert. Für Nickel sind alle Werte über 550 ppm (parts per million”) als anomal eingestuft, wobei das gemessene Maximum bei 1.460ppm lag. Abbildung 2 zeigt die Probenorte und die anomalen Zonen. Die Nickelanomalie besitzt eine Streichlänge von ca. 1,6km.
Bei den Kupferwerten sind die anomalen Zonen nah einem Wert von 58ppm definiert und im Maximum wurden 104ppm gemessen. Abbildung 3 zeigt die Probenorte und die anomalen Zonen. Die Kupferanomalie besitzt eine Streichlänge von ca. 1,6km.
Alle Proben (sowohl Boden- als auch BLEG-Proben) wurden aus Tiefen zwischen 20m und 25m entnommen und auf 1ppb Au)
Abbildung 2: Bodenprobenorte und Ni Anomalien (>550 ppb Ni)
Abbildung 3: Bodenprobenorte und Cu Anomalien (>58 ppb Cu)
Abbildung 1 - 3 finden Sie unter folgendem Link: http://www.irw-press.com/dokumente/GNI_140911.pdf
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