HCI platzierte den Schiffsfonds MS Elena 2006 am Markt. Eine Erfolgsgeschichte war er nicht. Die Anleger wurden nicht gerade mit Ausschüttungen verwöhnt. Jetzt folgt die letzte Fahrt – geradeaus in die Insolvenz. Die Anleger hatten ganz sicher andere Erwartungen. Genau diese falschen Erwartungen werden oftmals in den Beratungsgesprächen geweckt. „Unsere Erfahrung zeigt, dass Schiffsfonds immer wieder als sichere Kapitalanlage oder gar Altersvorsorge angepriesen wurden. Das sind sie aber nicht. Im Gegenteil: Sie sind einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt, wie die andauernde Krise der Schifffahrt zeigt. Im Beratungsgespräch müssen die Anleger aber genau über diese Risiken bis hin zum Totalverlust der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, begründet das den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Dr. Meschede.
Auch die fehlende Transparenz über Rückvergütungen, die an den Bankberater für die Vermittlung der Anlage fließen, kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. „Über diese Provisionszahlungen, die so genannten Kick-Backs, muss der Anleger informiert werden. Die aktuelle Rechtsprechung ist da eindeutig“, so Dr. Meschede.
Für die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Elena besteht also durchaus noch Hoffnung, ihr investiertes Kapital zu retten. Dazu sollten sie sich aber an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
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