Die HCI Capital legte den Dachfonds HCI Shipping Select XVIII im Jahr 2006 auf. Neben dem jetzt insolventen Containerschiff MS Mark Twain gehören noch die Schiffe MS Alise, MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum zu dem Dachfonds.
Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwälte, rät den betroffenen Anlegern ihre Kapitalanlage von einem versierten Anwalt auf mögliche Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen: „Viele Schiffsfonds sind in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder mussten bereits Insolvenz anmelden. Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberater bei der Vermittlung von Schiffsfonds ihren Aufklärungspflichten häufig nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. So eine Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz.“
Falschberatung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Anleger nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurde. „Dieses Risiko reicht bis zum Totalverlust des investierten Geldes“, so Dr. Meschede. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, die der Bankberater als Provision für die Vermittlung der Kapitalanlage erhält aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, begründet auch das den Anspruch auf Schadensersatz. Dr. Meschede: „Die Rechtsprechung ist da im Sinne des Anlegerschutzes inzwischen sehr eindeutig. Ob Falschberatung vorliegt, muss aber im Einzelfall geprüft werden.“
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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