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Agentur

Kapitalverlust durch Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG


10. Dezember 2012, 15:48
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Beteiligung an Schiffsfonds wurde in der Vergangenheit vielfach als sichere und ertragsreiche Kapitalanlage umworben. So auch bei der DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG, deren Anteile insbesondere vom Allgemeinen Wirtschaftsdienst (AWD) vertrieben wurden. Viele Vermittler des AWD haben den Anlegern dabei hohe Ausschüttungsbeträge in Aussicht gestellt und zum Teil sogar damit geworben, dass die Anleger innerhalb weniger Jahre mit den auszuzahlenden Ausschüttungen ihr Geld verdoppeln könnten.

Tatsächlich hat die Fondsverwaltung der DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG mittlerweile die geleisteten Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert. Ein Risiko, über das viele Kapitalanlageberater in den jeweiligen Beratungsgesprächen nicht hinreichend aufgeklärt haben. Auch haben viele Berater den zwingenden Hinweis unterlassen, dass die Entwicklung des Fonds von der Auftragslage im weltweiten Seehandel abhängt. Hier sind die Charterraten aber seit Jahren rückläufig. Die Schiffe sind nicht voll ausgelastet und fahren daher zum Teil hohe Verluste ein, für die letztlich die Anleger durch Rückzahlung ihrer Ausschüttungen gerade stehen müssen. Von einer sicheren Kapitalanlage, wie sie von vielen Vermittlern dargestellt wurde, kann hier sicherlich keine Rede sein. Vielen Anlegern droht sogar der Totalverlust ihrer Einlage.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt nun vielen Anlegern wieder Hoffnung. Gerade wenn das Vermittlerunternehmen, das die Anteile an den Schiffsfonds vertrieben hat, nicht über die Risiken umfassend aufgeklärt und zudem noch die Beteiligung als sicher dargestellt hat, haftet es wegen dieser Falschberatung auf Schadenersatz, wenn der Fonds später tatsächlich Verluste einfährt. Die Vertriebsgesellschaft muss dann bei nachgewiesener Falschberatung die ursprünglich investierte Einlagesumme Zug um Zug gegen Übertragung der Fondsanteile zurückzahlen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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