Die Kommission hatte im November letzten Jahres auf eine Beschwerde europäischer Photovoltaikhersteller hin eine Antisubventionsuntersuchung eingeleitet. Die Untersuchung läuft parallel zum Antidumpingverfahren und soll feststellen, ob seitens China staatliche Subventionen in Form billiger Kredite für heimische Firmen gewährt wurden, was diesen den Verkauf ihrer Solarmodule unter europäischen Marktwert ermöglicht hätte.
Die Kommission kann binnen neun Monaten beschließen, vorläufige Ausgleichszölle einzuführen. Im jetzigen Fall führt sie zwar keine vorläufigen Maßnahmen ein, setzt ihre Untersuchung jedoch aktiv fort, um bis zum Ende dieses Jahres zu endgültigen Feststellungen zu gelangen.
Mehr dazu gibt es in der vollständigen Pressemitteilung hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-769_de.htm