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LHKX Capital AG hat eine Vereinbarung geschlossen für die Akquisition das Geschäft der Illiquide Asset Exchange


16. Dezember 2010, 08:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

LHKX Capital AG hat eine Vereinbarung geschlossen für die Akquisition das Geschäft der Illiquide Asset Exchange

Zürich, 16. Dezember 2010. LHKX Capital AG bestätigt, dass man eine Vereinbarung abgeschlossen um das britische Unternehmen Illiquide Asset Exchange Plc ("IAC") zu übernehmen. Die Übernahme des IAX Geschäfts durch die LHKX Capital AG ergibt sich aus dem Partnerschaftsabkommen, das zwischen der London Hong Kong Exchange Plc (LHKX PLC) und der IAX abgeschlossen wurde für einen gemeinsamen Markennamen für die IAX Plattform und die Integration als zusätzliches Produkt und Service durch die LHKX-Plattform www.lhkx.com. LHKX PLC hält eine Mehrheitsbeteiligung an der LHKX Capital AG.

Diese Akquisition stärkt wesentlich die Position der LHKX Capital AG als Nischenanbieter im Bereich Kapitalmarkt-Dienstleister und das Management ist sicher, dass damit die LHKX Capital AG zu einem führenden Nischenabierer im Bereich Kapitalmarkt-Dienstleist weltweit werden wird.
Die Vision der IAX ist die Entwicklung, Förderung und der Betrieb einer Industrie-standardisierten Lösung, die es professionellen Anlegern ermöglicht in einem einzigartigen Marktplatz in einer breiten Palette von illiquiden Assets zu handeln, die eine Exitstrategie unterstützt, die derzeit durch einen aktiven Zweitmarkt aber nicht unterstütz wird, einschliesslich

- Private Equity Finanzierungen
- Fremd- und Eigenkapitalinstrumente
- Private Equity Beteiligungen
- Corporate Finance-Transaktionen
- Immobilientransaktionen
- Immobilienfinanzierungen
- Rohstoff Reserven
- Commodities

Der derzeitige Handelsplatz in EMEA für den Kauf und Verkauf von illiquiden Vermögenswerten ist derzeit durch grosse Ineffizienzen gekennzeichnet. Es bestehen eine Reihe von Handelssystemen für bestimmte Klassen von illiquiden Assets, ins besonders Private-Equity-Beteiligungen. Allerdings gibt es derzeit viele Anlageklassen, für die es keinen transparenten Zweitmarkt gibt. Darüber hinaus mangelt es an einem zentralen Marktplatz, wo eine grosse Anzahl von Teilnehmern auf ein breites Portfolio von Anlagemöglichkeiten in den verschiedenen Anlageklassen zugreifen kann.

Das Management der LHKX glaubt, dass eine bedeutende Möglichkeit besteht in der Entwicklung und den Betrieb einer umfassenden Internet-basierenden Plattform um die professionellen Investoren in ganz Europa den Zugang zu einer breiten Palette von illiquider Anlageklasse zu bieten an einem zentralen Handelsplatz. Das Management schätzt, dass, obwohl es einen starken Wettbewerb in einigen Bereichen des IAX-Geschäfts gibt, derzeit keinen direkten vergleichbaren Mitbewerber in der IAX Landschaft gibt, durch den integrierten Ansatz , verbunden mit dem umfassenden Feld, das die IAX bietet.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der LHKX Capital AG sagt dazu: " Die gemeinsame Zusammenarbeit in der Entwicklung der Plattformen der LHKX, LHKX Capital AG durch den Erwerb der IAX ist geeignet, Pläne zu entwickeln um die Liquidität und/ oder das Kaptal der Vermögenden zu transferieren auf traditionelle Methoden."

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

LHKX Capital AG
Gartenstrasse 17
8002 Zürich
web: www.lhkxcapital.com

Die Informationen dieser Pressemitteilung beinhalten vorausschauende Informationen. Anders als bei der Feststellung von historischen Daten, beinhalten alle gemachten vorausschauenden Aussagen verschiedene bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren. Es gibt keine Sicherheit für die zukünftige Richtigkeit dieser Aussagen. Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können sich anders entwickeln, als in diesen Aussagen angenommen. Die Leser dieser Pressemitteilung werden darauf hingewiesen, sich nicht auf die gemachten prognostizierenden Aussagen zu verlassen. Das veröffentlichende Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Veröffentlichung unternehmensrelevanter Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiges, soweit dieses nicht gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben ist.

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Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=19401

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