Das Containerschiff MS Julia ist kein Einzelfall. Immer wieder gerieten Schiffsfonds in den vergangenen Monaten in Not. Die Krise der Schifffahrt verschonte auch die Lloyd Flottenfonds nicht.
Dennoch gibt es einen Rettungsanker für die Anleger von Schiffsfonds. Denn sie können in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung geltend machen. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwälte, erläutert: „Schiffsfonds wurden in der Regel als sehr sichere Kapitalanlagen angepriesen. Dabei wurde es aber häufig versäumt, auf die wirtschaftlichen Risiken, die im Totalverlust der Kapitalanlage münden können, hinzuweisen. Auch klärten die Bankberater in vielen Fällen nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anlage bekommen, entsprechend auf. Beides ist aber zwingend erforderlich. Ohne solch eine ordnungsgemäße Beratung der Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“
Zur Überprüfung der Ansprüche sollten sich Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/aktuelles/nachrichten-zu-schiffsfonds…
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