Mit mehr als 200 Metern gehört der Bürokomplex zu den höchsten Gebäuden in Wien und auch die Erwartungen der Anleger waren hoch. Doch schon 2006 traten erste Probleme auf, die prospektierten Ausschüttungen wurden nicht erreicht. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschärften sich, die erhofften Mieteinnahmen wurden verfehlt.
„Inzwischen haben aber einige Gerichte den Anlegern bereits Schadensersatz zugesprochen“, so Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller. Denn es zeigt sich, dass die Banken, die den Immobilienfonds vertrieben haben, nicht immer die Ansprüche einer anlage- und anlegergerechten Beratung erfüllt haben. Oftmals soll die Beteiligung als sichere Altersvorsorge angepriesen worden sein oder die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung erhalten haben, wurden gegenüber dem Anleger nicht offen gelegt. „Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt aber, dass der Anleger über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen informiert wird. Nur dadurch können sie einen möglichen Interessenkonflikt der Bank erkennen“, erklärt der Jurist.
Enttäuschte Anleger sollten daher ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Allerdings kann in einigen Fällen, besonders bei den Anlegern, die sich 2003 an dem Fonds beteiligt haben, bereits die Verjährung einsetzen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds.
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