Direkt zum Inhalt
mzs Rechtsanwälte GbR

Anwaltskanzlei

MS Merkur Gulf: Anlegerin erhält Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung


09. Dezember 2013, 15:27
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Lange Gesichter bei der Fraspa: Die Frankfurter Sparkasse wurde aktuell (Urteilsverkündung: 29.11.2013) vom Landgericht Frankfurt zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Geklagt hatte eine Mandantin der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, die sich an der Schifffahrts-Gesellschaft „Merkur Gulf“ mbH & Co. KG (Hannover Leasing 169) beteiligt hatte. Ihr wurde Schadensersatz in Höhe von rund 18.000 Euro zugesprochen, wobei sich die Urteilsbegründung insbesondere auf die Tatsache stützt, dass die Mandantin von dem Mitarbeiter der Fraspa nicht ordnungsgemäß über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde.

Die Geschichte ist schon fast klassisch: Die heute 63-jährige Dame war seit 1976 zufriedene Kundin der Frankfurter Sparkasse. Nach eigenem Bekunden war ihre Anlagestrategie durchweg auf Vermögenserhalt ausgerichtet. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs im Jahr 2006 empfahl ihr der Berater der Frankfurter Sparkasse die Anlage in den Schiffsfonds als für sie geeignete Anlageform. Bei seiner Zeugenvernehmung vor dem LG Frankfurt räumte der Berater schließlich ein, mündlich weder explizit über das bei einem geschlossenen Schiffsfonds bestehende Totalverlust- noch über das Nachhaftungsrisiko (§ 172 IV HGB) aufgeklärt zu haben.

Das Gericht führte aus, dass es aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung gelangt sei, dass der Berater zumindest nicht ordnungsgemäß über das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe. Der Verteidigung der Frankfurter Sparkasse, die sich auf die Behauptung stützte, dass der Berater der Mandantin den Verkaufsprospekt ca. eine Woche vorher „zum Selbststudium“ übergeben habe, folgte das Gericht nicht. Nach Auffassung des Gerichts musste im konkreten Fall ein so wesentliches Risiko wie ein Totalverlust vom Berater (auch) mündlich benannt werden.

Rechtsanwalt Alexander Fuxman, der den Prozess begleitete, freut sich über den Erfolg: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Auch eine etwaige Prospektübergabe macht nicht automatisch eine mündliche Aufklärung über die wesentlichen Risiken einer Anlage entbehrlich.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/hannover-leasing-schiffsfonds.html

mzs Rechtsanwälte GbR
Goethestr. 8-10
D-40237 Düsseldorf
Telefon: +49 211 280663-0
Telefax: +49 211 280663-98
@email
www.mzs-recht.de

Kontakt