Anleger, die sich von dieser verlustreichen Beteiligung trennen möchten, können Hilfe bei einem spezialisierten Anwalt finden. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Stephanie Deblitz von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte kann enttäuschten Anlegern neue Hoffnung machen: „Banken, die Anteile an dem Fonds vertrieben und dafür Vergütungen erhalten haben, müssen die Anleger über diese Provisionen aufklären. Haben die Banken ihre Provisionen verschwiegen, können sich die Anleger nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu Kick-Back-Zahlungen von ihrer Beteiligung lösen.“ Gegen Rückübertragung des Fondsanteils erhalten die Anleger dann ihre geleisteten Einzahlungen zurück. Sie sollten hierzu aber unbedingt den Rat von spezialisierten Anwälten einholen.
Die Fachkanzlei mzs Rechtsanwälte ist auf solche Fälle spezialisiert und berät geschädigte Anleger gern.
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