Betroffen sind die Fonds:
•SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG
•SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co Einkaufszentrum Carré Göttingen KG
•SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG
•SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG
•SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG und
•SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG.
Anlegerschutz.tv hat den SHB-Experten Jens Reime zum Thema SHB Fonds interviewt:
Anlegerschutz.tv: „Herr Reime, was empfehlen Sie betroffenen Anlegern?“
Jens Reime: „Wer jetzt kein Vertrauen in sein Investment mehr hat, sollte überlegen, ob er bei Abschluss der Verträge gut beraten wurde, denn Schadensersatzansprüche lassen sich nur gegen die Berater geltend machen.“
Anlegerschutz.tv: „Wie lange Zeit ist dazu?“
Jens Reime: „Ansprüche auf Schadensersatz sollten immer so schnell wie möglich geprüft werden, wenn man nicht noch mehr gutes Geld dem schlechten hinterher werfen will. Schadensersatzansprüche verjähren unbemerkt – da liegt die Gefahr und das ist der Punkt der immer und umgehend geprüft sein will!“
Anlegerschutz.tv: „Worauf müssen Anleger achten?“
Jens Reime: „Viele Anleger glauben, die Kontoübersichten ihrer Fondsgesellschaft spiegeln den tatsächlichen abrufbaren Kontostand. Das stimmt leider nicht. Erst nach einer Kündigung erhält der Anleger Informationen über Gewinn und Verlust. Deren Höhe hängt vom Erfolg der Fondsgesellschaft ab. Mit garantierter Kapitalrückzahlung hat dies nichts aber auch gar nichts zu tun.“
Anlegerschutz.tv: „Und wo liegt da das Problem?“
Jens Reime: „Hier trifft den Anleger das volle wirtschaftliche Risiko. Eine Kündigung ist zudem erst nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich. Diese ist von Fonds zu Fonds unterschiedlich. Bei dem Fonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG ist erst zum 31.12.2022 eine Kündigung möglich. Eine vorherige Vertragsauflösung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Die Fonds sollten nach den Versprechungen der Berater einen Inflationsausgleich durch hohe Renditen („ImmoRente“) darstellen. Dieser Anlegerirrtum wird erkennbar, wenn man sich intensiv mit dem jeweiligen Fondsprospekt befasst. Weder werden die Ausschüttungen noch deren Höhen garantiert.“
Anlegerschutz.tv: „Und wann geht es um das Thema Haftung?“
Jens Reime: „Es wird sogar in einigen Prospekten auch davor gewarnt, dass die Anleger in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen haften könnten. Ausschüttungen von geschlossenen Fonds sind grundsätzlich keine Renditen, die plan– oder garantierbar sind. Deswegen sind diese Fonds auch nicht für die Altersvorsorge oder als Inflationsausgleich geeignet.“
Anlegerschutz.tv: „Anleger haben auf steigende Renditen und sichere Auszahlungen gesetzt. Haben Sie darauf nicht einen Anspruch?“
Jens Reime: "Dass die Fondsimmobilien Wertsteigerungen und stetigen Ertrag garantieren ist leider auch ein häufiger Irrtum. Es kommt immer darauf an, wie teuer diese eingekauft wurden und ob die Objekte die nötigen Erträge für die finanzierenden Banken, die Vertriebsprovisionen, Verwaltungskosten und die Anleger erbringen können. Außerdem sind die Anleger nicht direkt an Immobilien beteiligt, sondern nur indirekt über Verträge.“
Anlegerschutz.tv: „Warum sind viele Anleger so offensichtlich falsch informiert?“
Jens Reime: „Hätten die Anleger die Fondsprospekte ca. eine Woche vor ihren Investments zum Lesen in die Hände bekommen, dann hätten die meisten gar nicht gekauft und hätten heute noch ihre Bausparverträge oder Lebensversicherungen und könnten sich über Mindestverzinsungen und Einlagenschutz freuen. Sie haben aber die Emissionsprospekte gar nicht oder erst nach den Fondszeichnungen erhalten. Zudem haben deren Anlageberater falsche Hoffnungen geweckt, damit die Anleger von ihren Bausparverträgen und Lebensversicherungen wechseln zu den Anteilen an den geschlossenen Fonds ohne Einlagen- und Insolvenzschutz.“
Anlegerschutz.tv: „Welche Rechte haben Anleger, die sich falsch beraten fühlen?“
Jens Reime: „Wer bis heute nichts von dem Risiko weiß, dass er möglicherweise sein gesamtes Kapital nicht zurückbekommt, hat Schadensersatzansprüche in Höhe seiner eingezahlten und noch einzuzahlenden Summen gegen die verantwortliche Beratungsfirma, welche die einzelnen Berater beauftragte. Wer zu spät reagiert, dem verjährt der Anspruch. Verjährungsgefährdet sind die Ansprüche der Anleger der Fonds SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG, SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co Einkaufszentrum Carré Göttingen KG und SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG.“
Anlegerschutz.tv: „Welche Chancen hat man?“
Jens Reime: „Nach den von der Kanzlei Reime für die SHB-Fondsanleger erstrittenen Urteilen des Landgerichtes Görlitz und des Amtsgerichtes Löbau stehen die Erfolgsaussichten gut, wenn die Fondsprospekte zu spät erst bei Zeichnung oder gar nicht übergeben wurden. Obwohl diese Anleger für den Erhalt der Prospekte unterschrieben hatten, waren die Gerichte von den Fehlberatungen nach Zeugenvernehmungen überzeugt.“
Anlegerschutz.tv: „Keine Zeugen, keine Nachweise, keine Chance?“
Jens Reime: „Auch wenn ein Zeuge fehlt, meint so mancher Anleger, er könne vor Gericht nicht gewinnen. Dabei ist es fast schon Standard, Anlegern, welche im Vier-Augengespräch beraten wurden, durch ein prozesstaktisches Manöver zu helfen. Der geschädigte Anleger wird als Zeuge gewonnen, indem er seine Schadensersatzansprüche an seinen Partner oder Verwandten abtritt. Letzterer führt den Prozess ohne vor Gericht auftreten zu müssen und der Geschädigte kann seine Aussage als Zeuge machen. So hat die Kanzlei Reime schon viele Anlegerklagen gewonnen.“
Anlegerschutz.tv: „Und dann steht Aussage gegen Aussage?“
Jens Reime: „Genau – und gerade weil häufig vor den Gerichten Aussagen gegen Aussagen stehen, müssen Gerichte für ihre Urteilsfindungen die jeweiligen Lebensumstände der Beteiligten wie Alter, Beruf und Vorerfahrungen erfragen und berücksichtigen. Die persönlichen Schilderungen der Beratungssachverhalte vermitteln den Gerichten weitere wichtige Informationen über die beteiligten Personen.“
Anlegerschutz.tv: „Wen fragen zu Kosten und Aussichten?“
Jens Reime: „Anleger sollten zu allererst für eine kompetente und interessenskonfliktfreie Beratung sorgen. Nur das ist der Anfang für eine echte Problemlösung. Im Gegensatz zum Anlageberater wird der zu beauftragende Anwalt nur von seinem Mandanten bezahlt und vertritt demnach auch nur seine Interessen. Anleger sollten sich bei einem vertrauenswürdigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt beraten lassen und dabei darauf achten, dass es dem Berater nicht nur um Masse geht. Meiner Meinung nach sind die SHB-Fälle zu kompliziert, um in großen Anlegergemeinschaften für den Einzelnen Erfolge erzielen zu können.“
Anlegerschutz.tv: „Sie glauben nicht an den Erfolg von Interessengemeinschaften?“
Jens Reime: „Auch der Beitritt zu einer Interessensgemeinschaft wird derzeit mit vielen Worthülsen propagiert. Wer sich wegen guter Worte schon wieder dem Diktat einer Gemeinschaft unterwerfen will und keinen Wert auf individuelle Beratung legt, ist dort sicherlich gut aufgehoben. “
Anlegerschutz.tv: „Was gibt es zum Thema Rechtsschutz zu sagen?“
Jens Reime: „Wer seiner Rechtsschutzversicherung glaubt, der Fall wäre nicht versichert, sollte diese Antwort auf jeden Fall überprüfen. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bestimmte Ausschlussklauseln nicht mehr zu verwenden sind. Für den 8.05.2013 sind weitere Entscheidungen angekündigt.“
Anlegerschutz.tv: „Ihr Wort zum Abschluss?“
Jens Reime: „Wo Immo-Rente drauf steht ist nicht unbedingte Rente drin – bleiben Sie wachsam, für Fragen stehen wir Ihnen zur Seite. Anleger sollten sich mit einem Kapitalverlust nicht abfinden!“
Das Interview führte Udo Schmallenberg, Herausgeber von www.anlegerschutz.tv .
Betroffene Anleger der SHB-Fonds sollten sich an einen versierten Fachanwalt wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Fachanwalt Jens Reime vertritt bereits bundesweit geschädigte Anleger und berät Sie gern.
Mehr Informationen: http://www.rechtsanwalt-reime.de
Rechtsanwalt Jens Reime berät und vertritt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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