Leider sind die Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Monaten schon fast ein gewohntes Bild. Die Krise der Schifffahrt setzt sich unvermindert fort. Da ist das MS Finja nur das nächste „Opfer“ in einer langen Reihe von insolventen Schiffsfonds.
Wie die gängige Rechtsprechung aber auch zeigt, dürfen sich die Anleger von Schiffsfonds häufig Hoffnung auf Schadensersatz machen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass bei der Vermittlung von Schiffsfonds die Beratung oft nicht nach den geforderten Maßstäben erfolgt ist. Das heißt: Die Anleger wurden von ihren Bankberatern nicht deutlich genug über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Häufig genug wurden Schiffsfonds sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen. Die Realität sieht aber anders aus. Das wirtschaftliche Risiko eines Schiffsfonds ist enorm. Anleger können dabei ihr ganzes Geld verlieren“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Diese Falschberatung begründet aber den Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen, die die Bankberater für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten, aufgeklärt werden.
Insofern sollten sich die Anleger des Schiffsfonds MS Finja der Reederei Waller an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen und ihr Geld zu retten. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich zahlreiche geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/
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Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
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