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Rye Patch Gold gibt nicht über Makler vermittelte Privatplatzierung bekannt


01. August 2012, 14:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Rye Patch Gold gibt nicht über Makler vermittelte Privatplatzierung bekannt

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT

Vancouver, British Columbia, 31. Juli 2012 - Rye Patch Gold Corp (TSX.V: RPM; OTCQX: RPMGF; FWB: 5TN) (Rye Patch” oder das Unternehmen”) gibt eine nicht über Makler vermittelte Privatplatzierung im Umfang von bis zu 7.272.727 Einheiten (Einheiten”) zu einem Preis von 0,55 $ pro Einheit die zu einem Bruttoerlöse von bis zu 4.000.000 $ (die Privatplatzierung”) führen, bekannt. Jede Einheit wird aus einer Stammaktie des Unternehmens und einem halben Aktienkaufwarrant (jeder ganze Aktienkaufwarrant entspricht einem Warrant”) bestehen. Jeder Warrant berechtigt den Inhaber innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach dem Abschlussdatum zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens zu einem Ausübungspreis von 0,75 $.

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange (die Exchange) und die geltenden Gesetze kann das Unternehmen eine Finders Fee in bar bezahlen, welche bis zu 7% der Bruttoerlöse der Privatplatzierung entspricht.

Die Nettoerlöse aus der Privatplatzierung sollen für die Erkundung und Erschließung der Projekte von Rye Patch Gold US Inc., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Unternehmens, sowie als allgemeines Betriebskapital verwendet werden.

Die Privatplatzierung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Börse.

Die Wertpapiere des Unternehmens und die vom Unternehmen gemäß der Privatplatzierung auszugebenden Wertpapiere wurden bzw. werden nicht unter dem United States Securities Act von 1933 in der gültigen Fassung (Gesetz von 1933) bzw. den einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, außer es erfolgt eine Registrierung bzw. es besteht eine Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierung nach dem Gesetz von 1933 und den Wertpapiergesetzen in den betreffenden Bundesstaaten.

Das Unternehmen ist ein auf Neuerschließungen spezialisiertes Tier-1-Unternehmen mit Fokus auf Nevada; Ziel ist es, einen umfangreichen Bestand an Gold- und Silberressourcen im bergbaufreundlichen US-Bundesstaat Nevada aufzubauen. Das erfahrene Management-Team des Unternehmens beschäftigt sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von hochwertigen ressourcenbasierten Gold- und Silberprojekten. Rye Patch Gold Inc. erschließt derzeit Gold- und Silberressourcen im aufstrebenden Oreana-Trend im mittleren Westen von Nevada und erkundet 66 Quadratkilometer entlang des Cortez-Trend in der Nähe der beiden neuen Goldfunde von Barrick. Das Unternehmen hat im Hinblick auf die Erschließung der Gold- und Silberressourcen Meilensteine und einen Zeitplan mit wichtigen Etappen erarbeitet, um sich als ein führendes Ressourcenerschließungsunternehmen zu etablieren. Weitere Informationen über das Unternehmen erhalten Sie auf unserer Website unter www.ryepatchgold.com.

Für das Board of Directors:
William Howald
William C. (Bill) Howald, CEO & President

Nähere Informationen erhalten Sie über:
Rye Patch Gold Corp
@email
Tel.: (604) 638-1588
Fax: (604) 638-1589

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf zukünftige Ereignisse und Zustände beziehen und daher mit verschiedenen Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse, die Programme und die Finanzlage des Unternehmens können wesentlich von jenen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen vorausgesagt worden sind. Dafür kann es zahlreiche Faktoren geben, von denen einige nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Zu diesen Faktoren zählen: die Verfügbarkeit von Finanzierungen; die Finanzlage von Rye Patch hinsichtlich rechtlicher Angelegenheiten; der Ausgang von rechtlichen Verfahren hinsichtlich des Konzessionsgebiets Rochester und der nicht patentierten LH-Schürfrechte; der Zeitplan und das Ausmaß von Arbeitsprogrammen; die Ergebnisse von Explorationstätigkeiten und Erschließungen von Mineralkonzessionsgebieten; die Auswertung von Bohrergebnissen und anderen geologischen Daten; die Unsicherheit von Ressourcen- und Reservenschätzungen; der Erhalt von Rechten an Mineralkonzessionsgebieten; Überschreitungen der Projektkosten oder unerwartete Kosten und Ausgaben; Schwankungen der Metallpreise; Währungsschwankungen; sowie die allgemeinen Markt- und Branchenbedingungen. Der Ausgang des Rechtsstreits ist ungewiss und zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, zählen auch unerwartete juristische Erkenntnisse, zuvor unbekannte Tatsachen und Entscheidungen, die sich von Präzedenzfällen unterscheiden, und ähnliche Ereignisse.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Erwartungen und Annahmen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten.

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