Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 22. Januar 2013, dass wohl offensichtlich verschiedene Banken den Geldhahn zugedreht haben, da sie nur ein einziges Mal eine Ausschüttung erhalten hätten.
Selbst der Erlös aus dem angedachten Notverkauf der 14 Containerschiffe werde nach Angaben der Reederei nicht ausreichen, um den Banken die laufenden Kredite zurückzuzahlen. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihnen der Totalverlust ihres Kapitals droht. „Eine Chance für die Anleger ist, die Banken, die die Fondsanteile vermittelt haben, auf Schadensersatz zu verklagen“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Dabei sieht der Jurist durchaus reelle Erfolgsaussichten für die Kläger. „Die Bankberater hätten die Anleger in jedem Fall auf die Risiken von Schiffsfonds hinweisen müssen. Haben sie dies nicht ausreichend getan, könnte Falschberatung und damit der Anspruch auf Schadensersatz vorliegen. Das muss aber immer im Einzelfall geprüft werden“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds vertreten.
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