Neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes und den von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten waren es Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst, die sich zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.
Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung
Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb des Schiffs aufzuwendenden Kosten gerade einmal 86% des Gesamtaufwandes DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 66.000.000 € 44% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 56% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.
Nur 69,5 % des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 20% in Vertriebsprovisionen
Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 69,5% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 30,05% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 20% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.
Beteiligung mit hohen Risiken
Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen
Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2022 nicht mehr an ihr Geld
Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2022 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.
Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen
Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6% des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.
Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!
Ihre Ansprechpartner:
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt
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