„Bankberater müssen die Provisionen, die sie für das Empfehlen der Kapitalanlage erhalten, dem Kunden gegenüber offen legen. Verstoßen sie gegen diese Aufklärungspflicht, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Im vorliegenden Fall war das eindeutig der Fall“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede.
Der Jurist weiß, dass sein Mandant kein Einzelfall ist. „In der Vergangenheit haben Bankberater ihre Provisionen regelmäßig verschwiegen und ihre Kunden zu risikoreichen Anlagen verleitet“, so Dr. Meschede. Auch und gerade bei Schiffsfonds war dies sehr häufig der Fall.
Viele Jahre galten Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage. Durch die momentane schwere Krise der Schifffahrt sind aber viele Schiffsfonds in extrem unruhiges Fahrwasser geraten. Der Schiffsfonds MPC MS Santa Leonarda ist da nur ein Beispiel. Fehlerhafte Anlageberatung oder das Verschweigen von Provisionen kann aber einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Anleger, die sich falsch beraten fühlen, können sich an die Fachkanzlei mzs Rechtsanwälte wenden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen.
Weitere Informationen finden geschädigte Investoren unter: www.schiffsfonds-recht.de
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