Oft haben Geschädigte noch keinen Anwalt zur Einschätzung ihrer Lage befragt. Sie hofften auf eine Verbesserung ihrer Lage, eine Veränderung am Markt und damit eine Wendung zum Guten. Aktuell stehen viele Unternehmen und private Investoren vor einem finanziellen Desaster. Hatten Banken in der Vergangenheit häufig Swaps als ideales Mittel zur Zinsoptimierung angepriesen, hatten sie dabei versäumt, über die Risiken aufzuklären. In Beratungsgesprächen war meist die Rede von „theoretischen Risiken“, die zu vernachlässigen seien. Dass die als Zinsoptimierung oder Zinsverbilligung angebotenen Produkte regelmäßig hochspekulative, komplexe Derivate waren, kam nicht zur Sprache. Verstanden hat die Produkte niemand und die Gefahr, die den Produkten eigen ist, konnten nicht erkannt werden.
Dass die LBBW jetzt „billige Vergleiche“ anbietet und sich so günstig aus dem Geschäft schleichen will, unterstreicht den Verdacht, dass die Bank sehr wohl weiß, welche Schadensersatzansprüche ihr blühen.
Jeder, dem die Bank einen Vergleich anbietet, sollte diesen Vergleich prüfen lassen. Eine Bank wird niemals von sich aus Vergleichsbereitschaft signalisieren, wenn sie selbst keinen Nutzen daraus ziehen würde.
Gerade im Bereich Swaps wurden in der Vergangenheit mit anderen Bankhäusern Vergleiche abgeschlossen, die häufig bei über 90% lagen. Meist sahen sich die Banken geradezu gezwungen, diese Vergleiche abzuschließen, um so obergerichtliche Entscheidungen zu vermeiden. Man wollte nicht an die Öffentlichkeit und das Problem möglichst still lösen.
Um sich zu orientieren, ob das eigene Portfolio geschädigt wurde, hier Erkennungsmerkmale schädlicher Swaps:
•Nutzung positiv besetzter Bezeichnungen wie z.B. "Swap mit Bonus" oder "Zinsswap mit Chance"
•Banken nutzen bei der Ansprache zum Vertrieb gern den Begriff "Zinsoptimierung" der "Flexibilisierung von Finanzen"
•Rekursive Zinsberechnung (sog. "Memory-Effekt")
•Zinsberechnung über Formeln mit Hebeln
•Zinsberechnung ohne inhaltlichen Bezug zum Grundgeschäft
•Nachträgliche Zinsfeststellung (sog. "in Arrears" – hier wird der Zinssatz am Ende einer Zahlungsperiode und nicht am Beginn festgelegt – Abkürzung häufig "i.A.")
•Anfängliche "Lockzinsperiode" mit garantierten Überschüssen
•Einseitige Wandlungs- oder Kündigungsrechte der Bank
•Keine Offenlegung des anfänglichen negativen Marktwertes oder beispielsweise Margen zu Lasten des Kunden
•Rücksimulation von Basiswerten
•Prognosen aufgrund von Rückberechnungen
•Erste Zahlung nach 3 Jahren (es greift dann bereits die Verjährungsproblematik)
Mehr Informationen: http://www.roessner.de/swaps-derivate
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Rechtsanwalt Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.