Interessant für diese Zielgruppe sind nicht nur die regelmäßigen Ausschüttungen, erläutert SHB Fonds-Experte Gruber: „Geschlossene Immobilienfonds bieten, abhängig von der rechtlichen Gestaltung, auch im Erbfall oder bei Schenkungen Vorteile gegenüber anderen Anlagen.“ Hierzu sei aber unbedingt ein rechtzeitiges Gespräch mit einem Steuerberater erforderlich.
Die SHB Innovative Fondskonzepte AG (SHB AG) hat sich darauf spezialisiert, Anlegern die Beteiligung an hochwertigen Gewerbeimmobilien zu ermöglichen. Das Unternehmen aus der Nähe von München managt diese Immobilien selbst und hat somit jederzeit Zugriff, sollten sich einmal ungewollte Tendenzen – beispielsweise ein Vermietungsengpass – abzeichnen. Der Fonds erhält dabei laufende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und am Laufzeitende des Immobilienfonds soll aus dem Verkauf der Immobilie ein zusätzlicher Gewinn entstehen. Der besondere Vorteil einer geschlossenen Beteiligung – wie es die SHB Fonds bzw. SHB Immobilienfonds nun einmal sind – besteht in der Mitbestimmung und Mitwirkung der Anleger. Jährlich werden diese über die laufende Entwicklung informiert und um ihre Meinung bezüglich der vorgeschlagenen Möglichkeiten angehalten. Sie bestimmen also den Kurs der Fonds mit. „Diese Form der Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeit ist einzigartig im Kapitalmarkt“, bestätigt SHB-Immobilienexperte Gruber und sieht darin einen großen Vorteil für geschlossene Fonds.
Weitere Informationen unter http://www.shb-ag.de