Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Jochen Strohmeyer von der Anwaltskanzlei mzs Rechtsanwälte: „Natürlich erscheint die mediale Berichterstattung akut und dramatisch. Nichtsdestotrotz geht es für die freien Vermittler jetzt nicht nur darum, möglichst schnell zu handeln, sondern vor allem darum, das Richtige zu tun. Weder darf spontane Aktivität dazu führen, dass der Vermittler selbst in die Schusslinie gerät, noch erscheint es sinnvoll, den Kunden in der konkreten Situation allein zu lassen mit der Folge, dass er womöglich zweifelhaften Rat Dritter einholt.”
Strohmeyer empfiehlt Vermittlern, sich genauestens sachkundig zu machen und die Entwicklungen aufmerksam zu beobachten und zu analysieren. Strohmeyer: "Mittels der richtigen Kommunikation lassen sich Zivilprozesse gegen die freien Vermittler zumeist vermeiden. Dies zeigt alle Erfahrung." Und auch wenn dazu eigenes Geld in die Hand genommen werden muss: "Klären Sie die Situation für deutliche und auf Dauer auch Existenz sichernde Positionen. Überzeugen Sie Ihren Kunden davon, dass er bei Ihnen trotz der aktuellen Unannehmlichkeiten besser aufgehoben ist als bei einem vorschnellen Anlegeranwalt, der seinen bis dato unbekannten Mandanten ohne Umschweife in ein vielleicht nicht zu gewinnendes Verfahren treibt!"
Aber aufpassen: Sollten sich aktuelle S&K-Produkte noch in der laufenden Beratung befinden, so sollte der Vertrieb umgehend gestoppt werden.
Mehr Informationen: http://blog.mzs-recht.de/allgemeines/sk-anlagervermittler-unter-druck-v…
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