Der Vorstand der SolarWorld AG gibt den wettbewerbswidrigen Marktbedingungen die schuld an der wirtschaftlichen Schieflage des einstigen “Vorzeigeunternehmens” der Solarbranche. Hierbei spielt wohl insbesondere der Preisdruck aus China eine erhebliche Rolle. “Es ist nachzuvollziehen, dass Anleihegläubiger, die auf Teile ihrer Forderungen verzichten sollen, sich über den Kauf von Luxusimmobilien (u.a. Jagdschloss Calmuth und Schloss Marienfels) durch den Vorstand der AG wundern”, fügt Rechtsanwalt Krause hinzu. “Wie hoch der Schuldenschnitt für die Anleger sein wird ist offen. In den Fachmedien werden derzeit Abschläge von 20 bis 30 % aber auch 70 bis 80 % des Nennwertes diskutiert. Die Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen für die Aktionäre der SolarWorld AG sind ebenfalls noch unklar”, so Krause weiter.
Fachanwältin Wotsch macht den Anlegern Mut: “Die Anleihegläubiger müssen sich einen solchen Schuldenschnitt nicht gefallen lassen. Die SolarWorld AG kann die Bedingungen einschließlich der Zahlungsmodalitäten für die Anleihen nicht einseitig ändern. Sie kann also nicht im Alleingang ihre Schulden reduzieren. Solchen Vertragsänderungen müssen die Anleihegläubiger grundsätzlich zustimmen.” Sollte hierfür eine Gläubigerversammlung einberufen werden, ist es wichtig dass die betroffenen Anleger ihre Stimmrechte wahrnehmen; “Hierfür ist es aus unserer Sicht für das bestmögliche Ergebnis sinnvoll, die Stimmen zu bündeln und sich untereinander auszutauschen, dann können die Anleger effektiv Einfluss auf die Abstimmung nehmen”, ergänzt Anwältin Wotsch. Dies ist besonders wichtig bei der Wahl eines gemeinsamen Vertreters, der die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber der Gesellschaft vertreten soll. Der gemeinsame Vertreter bestimmt die Verhandlungen mit der SolarWorld AG und nimmt maßgeblich Einfluss auf deren Ergebnis. “Gerade vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger die Interessen der Anleger ernst nimmt, hartnäckig verfolgt und ausschließlich im Interesse der Anleihegläubiger handelt”, betont die Fachanwältin.
Rechtsanwalt Krause fügt hinzu: “Daneben erscheint es uns wichtig, dass sich die Anleihegläubiger gegenseitig informiert halten und austauschen können. Mit einer reinen Interessenbündelung ist dies in der Regel nicht möglich, da hier ein Austausch unter den Anlegern unterbleibt. Gut informiert zu sein ist in einem solchen Fall ein klarer Vorteil für die Anleihegläubiger.”
Die Anwälte der Kanzlei KAP Rechtsanwälte raten daher allen Anleihegläubigern ihre Stimmen zu bündeln und sich gegenseitig auszutauschen. Für Anleihegläubiger der SolarWorld AG die noch nicht vertreten werden ist es sinnvoll, sich schon im Vorfeld einer Gläubigerversammlung professionell beraten und ggf. vertreten zu lassen, um ihre Rechte besser durchsetzen zu können.
“Für unsere Mandanten werden wir zunächst ihre Stimmen bündeln, um so mit vereinten Stimmrechten in den Abstimmungen die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck zu vertreten und ggf. Beschlüsse zu verhindern, die sich für unsere Mandanten nachteilig auswirken können. Sollte es trotz allem zu negativen Beschlüssen kommen, gehört zur Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten auch, negative Beschlüsse der Gläubigerversammlung anzufechten, um deren Wirksamkeit zu verhindern”, macht Fachanwältin Alice Wotsch deutlich. KAP Rechtsanwälte werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzten, um die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Weiterer Lesestoff zum Thema SolarWorld: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/solarworld/
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