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Uranerz leitet Genehmigungsverfahren für dritte Betriebsstätte im Powder River Basin ein


26. März 2010, 06:32
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Uranerz leitet Genehmigungsverfahren für dritte Betriebsstätte im Powder River Basin ein

Casper, Wyoming, 24. März 2010 - Uranerz Energy Corporation ("Uranerz" oder das "Unternehmen") (NYSE Amex: URZ; TSX: URZ; Frankfurt: U9E) freut sich bekannt zu geben, dass mit den Vorbereitungen für das Umweltverträglichkeits- und Genehmigungsverfahren für den geplanten dritten ISR-Uranförderbetrieb im zentralen Powder River Basin ("PRB") in Wyoming begonnen wurde. In diesen unter dem Namen "Jane Dough" geführten Förderbetrieb sind auch die Urangrundstücke Doughstick, South Doughstick und North Jane integriert.

Die ersten beiden Förderbetriebe des Unternehmens, Nichols Ranch und Hank, bilden zusammen das ISR-Projekt Nichols Ranch, das sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase des Genehmigungsverfahrens befindet. Die Unterlagen für den Genehmigungsantrag für das ISR-Uranprojekt Nichols Ranch wurden im Dezember 2007 bei den einzel- und bundesstaatlichen Regulierungsbehörden (Wyoming Department of Environmental Quality und US Nuclear Regulatory Commission) eingereicht. Die NRC genehmigte den Entwurf zur Umweltverträglichkeitserklärung für das ISR-Uranprojekt Nichols Ranch im Dezember 2009.

Das Betriebsgelände Jane Dough, für das eine Genehmigung erwirkt werden soll, grenzt unmittelbar an den südlichen Teil des Konzessionsgebiets von Nichols Ranch (siehe PRB-Lageplan). Das Unternehmen plant daher, die Betriebsstätte Jane Dough in die Konzession für das ISR-Uranprojekt Nichols Ranch einzubinden, sobald das Genehmigungsverfahren für Nichols Ranch abgeschlossen worden ist. Nachdem beide Betriebsstätten unmittelbar nebeneinander liegen, ist es sehr wahrscheinlich, dass bei Jane Dough keine eigene Satellitenanlage errichtet wird. Vielmehr besteht hier die Möglichkeit, Rohrleitungen für den Transport der Förderlösungen zwischen Jane Dough und der geplanten zentralen Verarbeitungsanlage auf dem Gelände von Nichols Ranch zu errichten. Mit diesem Ansatz wären enorme Einsparungen bei den Investitionskosten für Jane Dough möglich.

"Wir sind mit den Fortschritten in unseren Projekten im Powder River Basin sehr zufrieden. Die geplante Betriebsstätte Jane Dough ist für uns ein wesentlicher Schritt, um die Uranproduktion in Wyoming weiter auszubauen. Wir können damit die Kapazitätsreserven der zentralen Verarbeitungsanlage bei Nichols Ranch, für die wir um Genehmigung angesucht haben, sinnvoll nutzen," sagte Glenda Thomas, General Manager der Uranerz-Produktionsstätten in Wyoming.

Für die drei zur Betriebsstätte Jane Dough gehörenden Grundstücke wurden bereits NI 43-101-konforme Berichte ausgearbeitet. Diese Berichte werden in den Pressemeldungen von Uranerz vom 28. Januar und 1. März 2010 erläutert.

Informationen zu den Ressourcen sind in der nachstehenden Tabelle enthalten:

Unter folgendem Link finden Sie die Tabellen mit den Ergebnissen: http://www.irw-press.com/dokumente/Uranerz_240310_German.pdf

(1) Die in dieser Tabelle enthaltenen Pfund sind direkt Uranerz zuzuordnen. Uranerz besitzt eine 81 %-Beteiligung am Arkose Mining Venture ("Arkose") und fungiert als Projektbetreiber. Einige der Grundstücke gehören Arkose, einige sind hingegen zu 100 % im Besitz von Uranerz.
* Die oben angeführten Schätzungen der Mineralressourcen basieren auf einem Erzgehaltbereich zwischen ** Der GT-Wert ist Erzgehalt mal Mächtigkeit und wird durch Multiplikation des eU3O8-Gehalts (in Prozent) mit der Mächtigkeit der mittels Gammastrahlenmessung direkt im Loch ermittelten Anomalie (in Fuß) berechnet. Beispiel: ein Bohrloch mit einer Uranmineralisierung von 0,10 % auf 10 Fuß hat einen GT-Wert von 1,0 und gilt nach ISR-Fördermaßstäben als gutes Loch.

Wie bei Uranerz im Rahmen der gängigen Praxis üblich, erfolgen die Vorbereitungen auf das Genehmigungsverfahren direkt unter der Aufsicht von Mike Thomas, Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit. Die TRC Environmental Corporation (mit Sitz in Laramie/Wyoming) wurde als Hauptberatungsunternehmen für alle umwelttechnischen Fragen und Hydro-Engineering LLC (mit Sitz in Casper/Wyoming) mit der Beratung in hydrologischen Fragen beauftragt. Nachdem Uranerz in den Vorbereitungen auf das Umweltgenehmigungsverfahren als Generalunternehmer auftritt, hat das Unternehmen die volle Kontrolle über Kostenentwicklung und Zeitplanung und kann auch die Ergebnisse entsprechend überwachen. Dadurch ist eine Ausarbeitung von qualitativ hochwertigen, kosteneffizienten und vollständigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag möglich.

Den regionalen Lageplan des Powder River Basin finden Sie unter folgenden Link: http://www.irw-press.com/dokumente/Uranerz_240310_German.pdf

Über Uranerz

Uranerz Energy Corporation ist ein Uranexplorationsunternehmen mit Sitz in den USA, dessen Schwerpunkt auf der kommerziellen ISR-Uranproduktion liegt. Das Unternehmen kontrolliert einen strategischen Landbesitz im Uranabbaugebiet Pumpkin Buttes im zentralen Powder River Basin (Wyoming, USA).

Das Management-Team von Uranerz verfügt über fachliches Know-how bezüglich der ISR-Uranabbaumethode und kann zudem eine langjährige Erfahrung bei der Lizenzierung, der Errichtung und dem Betrieb von kommerziellen ISR-Uranprojekten vorweisen. Das Unternehmen hat langfristige Verträge zum Verkauf von Uran an zwei der größten Atomkraftwerke der USA, einschließlich Exelon, unterzeichnet.

Wyoming kann auf eine lange Geschichte des kommerziellen ISR-Uranabbaus zurückblicken, die bis in das Jahr 1987 zurückreicht. Wyoming weist die größten Reserven auf und ist der größte Uranproduzent aller US-Bundesstaaten.

Weitere Informationen

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Derek Iwanaka, Manager für Investor Relations unter der Rufnummer 1-800-689-1659 oder besuchen Sie die Website des Unternehmens auf www.uranerz.com. Zur Ansicht der Unterlagen, die das Unternehmen der Securities and Exchange Commission vorlegen muss, gehen Sie bitte auf www.sec.gov oder www.sedar.com.

Warnhinweis

Sämtliche in dieser Pressemitteilung und in den NI 43-101-konformen Fachberichten erwähnten Mineralressourcen, auf die hier Bezug genommen wird, wurden im Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen und Mineralreserven des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum gemäß National Instrument 43-101 (allgemein als "NI 43-101" bezeichnet) ermittelt. Die NI 43-101-konformen Fachberichte, auf die hier Bezug genommen wird, beinhalten Schätzungen von potenziellen Mineralressourcen, die vom Verfasser der Berichte noch weiter erschlossen werden, und wurden gemäß den geltenden Bestimmungen der Vorschrift NI 43-101 veröffentlicht. Da das Unternehmen an der TSX notiert, sind wir nach kanadischem Recht zur Offenlegung gemäß NI 43-101 verpflichtet. Die US-amerikanischen Richtlinien für die Berichterstattung über Mineralgrundstücke wurden im Industry Guide 7 ("Guide 7") der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") festgelegt. Securities and Exchange Commission (the "SEC"). Die Standards von NI 43-101 und Guide 7 unterscheiden sich erheblich voneinander. Die Begriffe "Mineralreserve", "nachgewiesene Mineralreserve" und "wahrscheinliche Mineralreserve" sind kanadische Bergbaubegriffe gemäß NI 43-101. Diese Definitionen unterscheiden sich von jenen in Guide 7. Gemäß den Standards von Guide 7 ist zur Berichterstattung über Reserven eine "endgültige" oder "bankfähige" Machbarkeitsstudie erforderlich. Für Reserven- oder Cashflow-Analysen zur Bestimmung von Reserven wird der historische Durchschnittspreis der letzten drei Jahre herangezogen. Die erste Umweltanalyse bzw. der erste Bericht ist den zuständigen Regierungsbehörden vorzulegen.

In dieser Pressemitteilung und in den hier erwähnten NI 43-101-konformen Fachberichten werden die Begriffe "Mineralressource", "gemessene Mineralressource", "angezeigte Mineralressource", "abgeleitete Mineralressource", "potenzielles Uranexplorationsziel", "potenzielle Mineralressource", "potenzielle Minerallagerstätte" und "potenzielle Zielmineralressource" verwendet. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass diese Begriffe in der Vorschrift NI 43-101 definiert wurden und auch in diesem Zusammenhang angegeben werden müssen. Da es sich dabei jedoch nicht um begriffliche Definitionen gemäß Guide 7 handelt, dürfen diese Begriffe für gewöhnlich nicht in Berichten oder Registrierungserklärungen verwendet werden, die zur Vorlage bei der SEC dienen. Anleger dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder auch nur Teile davon, jemals in Guide 7-konforme Reserven umgewandelt werden. Die Existenz von "potenziellen Zielmineralressourcen" ist äußerst ungewiss, ebenso wie ihre wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit. "Abgeleitete Ressourcen" sind mit großen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle potenziellen Zielressourcen, oder auch nur Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nur in sehr seltenen Fällen als Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien dienen. Die Anleger sollten nicht annehmen, dass alle Mineralressourcen, oder auch nur Teile davon, existieren bzw. nach wirtschaftlichen oder rechtlichen Maßstäben förderbar sind. Der Hinweis "enthaltene Pfunde" in einer Ressource ist gemäß den kanadischen Bestimmungen zulässig. Die SEC erlaubt Emittenten hingegen für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um "Reserven" im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten.

Hinweise bezüglich zukunftsgerichteter Informationen

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den geltenden US-amerikanischen und kanadischen Wertpapiergesetzen enthalten oder sich darauf beziehen. Dazu können - ohne Einschränkung - auch Aussagen zählen, die sich auf Ressourcenschätzungen, Genehmigungsverfahren, Erschließungsaktivitäten, Vorhersagen, geplante Explorations- und Bohrprogramme, die Verfügbarkeit von Finanzmittel für zukünftige Explorationen und andere Pläne beziehen, sowie sämtliche Aussagen, in denen Prognosen, Schätzungen und Erwartungen enthalten sind. Solche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln unsere derzeitige Auffassung hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen bestimmten Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen, einschließlich jenen Risiken und Ungewissheiten, auf die in unseren jüngsten Finanzberichten sowie in den bei der United States Securities and Exchange Commission ("SEC") (abrufbar unter www.sec.gov) und den Canadian Securities Administrators (abrufbar unter www.sedar.com) eingereichten Registrierungsunterlagen hingewiesen wird. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten eintreten oder sollten sich diesen zugrunde liegende Annahmen als unrichtig erweisen, dann könnten sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die geplant, angenommen, geschätzt oder erwartet wurden. Wir sind nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

Kontakt:
Uranerz Energy Corporation,
Investor Relations,
1-800-689-1659,
www.uranerz.com

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=16337

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