Hier empfiehlt der Anlegerschützer, dass sich die geschädigten Privatanleger zusammenschließen und dann als große Interessengemeinschaft mit ebenfalls einflussreichen Gläubigergruppen wie Banken, Versicherungen oder sonstigen institutionellen Anlegern verhandeln. Auf diese Weise könnte etwa auf den Insolvenzplan Einfluss genommen werden.
Eine andere Möglichkeit sieht Cäsar-Preller in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Vermittler der Mittelstandanleihen. Vielfach haben nämlich Banken die verlustreichen Mittelstandsanleihen an ihre Kunden vermittelt. Dies geschah auf der Grundlage eines sogenannten Beratungsvertrags. Hier haftet die Bank, wenn sie ihre Kunden nicht über das mögliche Insolvenzrisiko des Mittelständlers aufgeklärt hat. Dann muss die Bank das ursprünglich investierte Kapital gegen Rücknahme der wertlosen Anleihe zurückzahlen.
Betroffene sollten sich jedenfalls anwaltlich beraten lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München.
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