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Agentur

WGF AG - Wenn aus Anteilseignern Gläubiger werden


14. Dezember 2012, 13:03
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Das Thema WGF Hypothekenanleihen erreichte am 11. Dezember 2012 mit dem Insolvenzantrag der WGF AG vor dem AG Düsseldorf einen vorläufigen Höhepunkt. Damit die Zahlungsunfähigkeit für die Anleger nicht in einem Fiasko endet empfiehlt Rechtsanwalt Cäsar-Preller rechtzeitig kompetenten Rat einzuholen.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat Cäser-Preller in der Vergangenheit oft im Schuldverschreibungen zu tun gehabt. "Das Besondere ist jetzt", so der Wiesbadener Experte, "dass der Herausgeber der Anleihen insolvent ist!" Anteilseigner wurden so quasi über Nacht zu Gläubigern, die ihre Ansprüche jetzt offiziell an den Insolvenzverwalter stellen müssen. Cäsar-Preller: "Das ist eine neue Situation, wer jetzt nicht reagiert riskiert viel!"

Allerdings hat die WGF einen Antrag auf Selbstverwaltung gestellt, in diesem Fall würde die WGF die Geschäfte weiter selbst verwalten und einen eigenen Insolvenzplan aufstellen. Aber auch in diesem Fall müssen Gläubiger Ihre Ansprüche anmelden.

Die Ernsthaftigkeit der Sache hatte sich schon nach dem Aus der Anleihe an der Düsseldorfer Börse gezeigt. Immer wieder verschobene Veröffentlichungstermine für den fehlenden Jahresbericht waren ebenfalls keine Vertrauensbeweise. Insgesamt verwaltet die WGF Anleihen im Gesamtwert von 450 Millionen Euro. Die Auszahlung der Anleihe WGFH06 - eigentlich Mitte des Monats fällig - wurde ausgesetzt.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt, Ruhe zu bewahren, und die Anleihe nicht auf den letzten Drücker für viel zu wenig Geld an den noch möglichen Handelsplätzen zu verkaufen, sondern die Situation klar zu analysieren. Insbesondere die ausstehende Entscheidung über die Eigenverwaltung muss vor weiteren Schritten abgewartet werden.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller

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65189 Wiesbaden

Tel.: 06 11 - 45 02 30

Fax: 06 11 - 4 50 23 17

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Internet: www.caesar-preller.de

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