Rechtsanwalt Podewils von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte hat "Aussteigern" unter www.widerrufs-recht.de alle notwendigen Informationen zusammengefasst, um ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Laufzeit beenden zu können: "In sehr vielen Fällen beruht der Abschluss von Immobiliendarlehen auf fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Kreditnehmer können den Darlehensvertrag widerrufen und den Vertrag durch Zahlung der Restsumme beenden!" Gerade in Zeiten historisch niedriger Bauzinsen macht es Sinn, alle Möglichkeiten zur Umschuldung zu nutzen. Teilweise werden sogar Zinssätze von unter 2,5 % angeboten.
Fachanwalt Arne Podewils weiß aber auch, dass die meisten Banken nicht kampflos auf eine lukrative Vorfälligkeitsentschädigung verzichten: "Unsere Erfahrung ist, dass Banken erst auf ein anwaltliches Schreiben und die Ankündigung eines gerichtlichen Klageverfahrens reagieren. Vorangegangene Anfragen unserer Mandanten wurde in den allermeisten Fällen gar nicht oder ablehnend beantwortet." Gerade Kunden von kleinen Banken haben häufig Bedenken, ihre langjährig vertraute Hausbank anzugehen. Diese Bedenken zerstreut Podewils: "Geld verleihen ist ein Geschäft und kein Freundschaftsdienst!"
Mehr Informationen: http://widerrufs-recht.de/widerruf-von-immobiliendarlehen
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