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mzs Rechtsanwälte GbR

Anwaltskanzlei

Widerruf von Immobiliendarlehen


29. Juli 2014, 16:56
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Beim Abschluss von Immobilien-Darlehen überbieten sich die Anbieter mit den besten Werbeversprechen. Ist der Darlehensvertrag allerdings erst einmal abgeschlossen, dann war's das auch mit der Diskussionsbereitschaft von Banken und Sparkassen: Zinsen sind bis zum Ende der Laufzeit einbetoniert, Ausstiege oder Umschuldungsmöglichkeit sind vertraglich nahezu ausgeschlossen. Wer unbedingt seinen Darlehensvertrag vorzeitig beenden und eine bessere Finanzierung seiner Immobilie erreichen will, der nimmt hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in Kauf, mit denen sich Kreditgeber für verlorene Zinsleistungen schadlos halten.

Rechtsanwalt Podewils von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte hat "Aussteigern" unter www.widerrufs-recht.de alle notwendigen Informationen zusammengefasst, um ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Laufzeit beenden zu können: "In sehr vielen Fällen beruht der Abschluss von Immobiliendarlehen auf fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Kreditnehmer können den Darlehensvertrag widerrufen und den Vertrag durch Zahlung der Restsumme beenden!" Gerade in Zeiten historisch niedriger Bauzinsen macht es Sinn, alle Möglichkeiten zur Umschuldung zu nutzen. Teilweise werden sogar Zinssätze von unter 2,5 % angeboten.

Fachanwalt Arne Podewils weiß aber auch, dass die meisten Banken nicht kampflos auf eine lukrative Vorfälligkeitsentschädigung verzichten: "Unsere Erfahrung ist, dass Banken erst auf ein anwaltliches Schreiben und die Ankündigung eines gerichtlichen Klageverfahrens reagieren. Vorangegangene Anfragen unserer Mandanten wurde in den allermeisten Fällen gar nicht oder ablehnend beantwortet." Gerade Kunden von kleinen Banken haben häufig Bedenken, ihre langjährig vertraute Hausbank anzugehen. Diese Bedenken zerstreut Podewils: "Geld verleihen ist ein Geschäft und kein Freundschaftsdienst!"

Mehr Informationen: http://widerrufs-recht.de/widerruf-von-immobiliendarlehen

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