Angeschlagene Schiffsfonds funken SOS und Anleger suchen nach einem Ausweg, da sonst der Totalverlust ihres Geldes droht. Zumal auch noch Verjährung droht. Die Situation bei Schiffsfonds wird immer dramatischer!
Zahlreiche Schiffsfonds stehen in den kommenden Monaten vor dem Aus. Im Handelsblatt vom 15.11.2012 wird darauf hingewiesen, dass bereits 130 Schiffsfonds mit einem Investitionsvolumen von zwei Milliarden Euro, in die Insolvenz geschlittert sind, 2013 droht sich die Zahl der Insolvenzen noch zu verstärken, insgesamt stehen laut Handelsblatt vom 15.11.2012 38,5 Milliarden Euro Anlegergeld auf dem Spiel. Die Gründe hierfür sind vielfältig, allerdings sind vor allem im Rahmen der Finanz- und Euro-Schuldenkrise die Charterraten massiv eingebrochen, wodurch sich gewaltige Überkapazitäten aufgebaut haben.
Teilweise sind auch Wechselkursrisiken bei der Darlehensaufnahme der Fonds, auf die die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden, schuld an der schlechten Entwicklung, teilweise auch die rigorose Geschäftspolitik der Banken, die Darlehen bei Schiffsfonds gnadenlos kündigen, wenn die Entwicklung nicht zufrieden stellend ist.
Zahlreichen Anlegern droht damit der Totalverlust, doch oftmals müssen sich Anleger damit nicht abfinden: „Während Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bereits oftmals verjährt sind, sind Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen den jeweiligen Berater/Vermittler oftmals noch durchsetzbar,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte, „denn viele Anleger wurden von ihrem jeweiligen Berater nicht auf die erheblichen Risiken wie das Totalverlustrisiko, die fehlende Veräußerbarkeit oder die Gefahr von Nachschüssen hingewiesen, so dass sich oftmals erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.“
Sofern die Beteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden sein sollte, kommen, neben der gesicherten Vollstreckung, noch weitere Vorteile hinzu: „In vielen Fällen sind, wie wir inzwischen bei diversen Schiffsfonds heraus finden konnten, hierbei sog. „Kick-backs“ geflossen, d.h., Provisionen und Rückvergütungen „hinter dem Rücken“ des Anlegers. Sofern der Anleger von seiner Bank hierauf nicht hingewiesen wurde, kann der Anleger hierbei von seiner Bank laut aktueller BGH-Rechtsprechung die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung verlangen, teilweise konnten wir hierbei bereits, sofern „Kick-backs“ geflossen sind, außergerichtlich Vergleiche mit diversen Banken schließen, in denen Anlegern ein Teil ihres Schadens ersetzt wurde, ohne nervenaufreibendes Klageverfahren.“
Auch, sofern Ausschüttungen von der Fondsgeschäftsführung oder dem Insolvenzverwalter zurück gefordert werden sollten, sollten Anleger immer im Einzelfall überprüfen lassen, ob die Rückforderung gerechtfertigt ist, was teilweise nicht der Fall ist. Doch Achtung, in zahlreichen Fällen droht zum Jahresende 2012 Verjährung: „Zwar haben Anleger grundsätzlich kenntnisabhängig gem. §§ 195, 199 BGB 3 Jahre Zeit, um Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung geltend zu machen.
Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu übergehen, sofern der Anleger die jährlichen Geschäftsberichte erhalten hat und hierbei auf Probleme hingewiesen wurde, eine sog. „grob fahrlässige Unkenntnis“ des Anlegers anzunehmen, wenn er nicht umgehend tätig wird, bzw. sich anwaltlich beraten lässt, so dass bereits dadurch die 3-jährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt werden könnte, was immer im Einzelfall geprüft werden muss,“ so Dr. Späth. Viele Schiffsfondsanleger wiegen sich daher in trügerischer Sicherheit und denken, dass sie für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen noch lange Zeit haben, was sich als falsch heraus stellen kann. Da daher in zahlreichen Fällen Ende 2012 Verjährung einzutreten droht, sollten geschädigte Schiffsfondsanleger nicht länger warten, sondern einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen.
„Was viele Anleger nicht wissen, ist, dass die Verjährung nicht nur durch Klage, sondern auch durch ein kostengünstiges Güteverfahren bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wirksam gehemmt werden kann,“ so Dr. Späth. Hierdurch kann auch wertvolle Zeit für die weitere Sachverhaltsaufklärung gewonnen werden, was bei einem sofortigen Klageverfahren nicht immer der Fall ist.
Betroffene Schiffsfondsanleger können sich bei Dr. Späth Rechtsanwälten melden.
Mehr Informationen: http://www.dr-spaeth.com/index.php/schiffsfonds/433-sos-fuer-schiffsfond
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