Hintergrund:
Im Februar 2014 wurden einige EU-Richtlinien neu verabschiedet. Vor allem die Änderung der Niederspannungsrichtlinie sowie der EMV-Richtlinie betrifft zahlreiche Unternehmen. Je nach Produkt-Portfolio müssen aber auch weitere EU-Richtlinien und deren Änderungen beachtet werden. Die Richtlinien treten ab dem Stichtag 20. April 2016 in Kraft.
Folgende Richtlinien wurden geändert:
-Explosivstoffe für zivile Nutzung: alt:93/15/EWG neu:2014/28/EU
-Einfache Druckbehälter: alt:2009/105/EG neu:2014/29/EU
-EMV- Richtlinie: alt:2004/108/EG neu:2014/30/EU
-Nichtselbsttätige Waagen: alt:2009/23/EG neu:2014/31/EU
-Aufzüge: alt:95/16/EG neu:2014/33/EU
-ATEX Richtlinie: alt:94/9/EG neu:2014/34/EU
-Niederspannungsrichtlinie: alt:2006/95/EG neu:2014/35/EU
Was sind die wichtigsten Neuerungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU?
Für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler ergeben sich nach Kapitel 2 erweiterte Pflichten. Die Anforderungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit wurden verschärft. So müssen elektrische Betriebsmittel neben Namen und Anschrift des Herstellers auch eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer tragen, damit sie den technischen Unterlagen zugeordnet werden können. Beim Import müssen auch Name und Anschrift des Importeurs genannt werden.
Die Hersteller müssen gewährleisten, dass dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann, verfasst sind.
Die Sicherheitsziele wurden auf Haustiere ausgeweitet. (Anhang I)
Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden, sind nun von der Niederspannungsrichtlinie ausgenommen. (Anhang II)
Nach Anhang III müssen die technischen Unterlagen nun eine Risikoanalyse und -bewertung beinhalten.
Die Anforderungen an das Konformitätsbewertungs-verfahren wurden präzisiert. Zuerst sollen harmonisierte Normen, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden, herangezogen werden, ersatzweise Sicherheitsanforderungen der internationalen Normen und wenn für das entsprechende Produkt keine internationalen Normen verfügbar sind, können geeignete nationale Normen verwendet werden.
Was sind die wichtigsten Neuerungen der ATEX Richtlinie 2014/34/EU?
EG-Baumusterprüfungen nach der alten 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit auch nach dem 20.4.2016.
Zertifikate nach der neuen Richtlinie werden ab dem Stichtag 20.4.2016 ausgestellt und haben dann den Titel: EU-Baumusterprüfbescheinigung
Die EG-Konformitätserklärung darf bis zum 19.4.2016 nur die RL 94/9/EG zitieren.
Ab dem 20.4.2016 muss die (neue) EU-Konformitätserklärung dann auf die neue Richtlinie 2014/34/EU verweisen.
(EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit)
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