Die Norm DIN EN 12464: Regelungen für Büroleuchten zur Einzelplatzbeleuchtung
Büroleuchten sollen ein konzentriertes Arbeiten ermöglichen. Um einer frühzeitigen Ermüdung und Konzentrationsmangel vorzubeugen gibt es daher gewisse Richtlinien, denen Büroleuchten unterliegen. Die genauen Bestimmungen regelt die Norm DIN EN 12464 – in Deutschland ergänzt durch die nationale Norm DIN 5035. In Teil 5035-8 sind die Anforderungen für Büroleuchten für die Einzelplatzbeleuchtung, sprich Bildschirmarbeitsplätze, zu finden. Computer sind aus der heutigen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Büroleuchten http://www.lampenwelt.de/Gewerbe-Shop-Office/Tischleuchten/Schreibtisch… sollten daher möglichst blendfrei sein, um die Bildschirminformationen ungestört lesen zu können.
Lichtfarbe und Farbwiedergabe von Büroleuchten
Bei der Wahl geeigneter Büroleuchten zur Einzelplatzbeleuchtung spielt auch die Lichtfarbe eine entscheidende Rolle. Es eignen sich hierfür Büroleuchten, die mit Leuchtmitteln der Lichtfarbe Neutralweiß (zwischen 3300 und 5300 Kelvin) ausgestattet sind. Für die Allgemeinbeleuchtung sind Büroleuchten der Lichtfarbe Warmweiß (zwischen 2700 und 3300 Kelvin) empfehlenswert. Wie realistisch Büroleuchten die Farben der von ihnen beleuchteten Gegenstände wiedergeben, dafür ist die so genannte Farbwiedergabe verantwortlich. Büroleuchten sollten daher einen Farbwiedergabeindex (Ra) von über 70 aufweisen.