Die große Aufgabe einer strukturell gesicherten Finanzierung der Klimaschutz- und Energiewendeprogramme steht mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2014 noch vor der Sommerpause erst noch bevor. Der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. April 2013, Vorschläge zur Stützung des europäischen Emissionshandels zurückzuweisen, und deren Auswirkungen auf die Einnahmesituation für den EKF müssen hierbei Berücksichtigung finden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zur Unterstützung der Energiewende im Jahr 2013 bei den von ihr selbst durchgeführten Programmen die Ausgaben selbst übernehmen. Dies umfasst die Programme zur energetischen Gebäudesanierung, die energetische Stadtsanierung sowie das neue Batteriespeicher-Förderprogramm, das hiermit wie vorgesehen zum 1. Mai starten kann. Die Unterstützung der KfW hat ein Volumen von rund 311 Millionen Euro.
Die Mittel für die Bereiche Elektromobilität, Gebäudesanierung sowie das Batteriespeicher-Förderprogramm werden aus dem EKF zu 100 Prozent zugewiesen. Dies trifft auch für die Programme des internationalen Klima- und Umweltschutzes zu. Dieser Haushaltstitel wird ab dem Haushaltsjahr 2014 in den Bundeshaushalt überführt.
Förderfähige Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie, dies betrifft mit rund 3200 Anträgen fast jede vierte Kommune in Deutschland, beim Marktanreizprogramm, beim Mini-KWK-Programm, der Kälte-Richtlinie sowie im Bereich Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien können somit bewilligt werden. Politische Zusagen für die Bereiche Elektromobilität, Internationaler Klima- und Umweltschutz sowie für das Batteriespeicher-Förderprogramm haben weiterhin Bestand. Auch die Finanzierung aller bis zum 31. Dezember 2012 eingegangenen Anträge für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau können bei Förderfähigkeit bewilligt werden. Das Programm wird vom Bundesumweltministerium gefördert und vom Bundeslandwirtschafts-
ministerium durchgeführt.