Deshalb soll die Bundesregierung im Rahmen eines nationalen Hochwasserschutzprogramms den ökologischen Hochwasserschutz deutlich intensivieren. Dazu seien integrierte Konzepte zur Ökologisierung der Landnutzung, zum Stopp der Flächenversiegelung, zum Rückhalt des Wassers in der Landschaft, zur Renaturierung von Flussauen und zur angepassten Siedlungsentwicklung notwendig, heißt es in dem Antrag.
Weiter soll die Regierung einen Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland in Folge des Klimawandels“ schaffen und die Anstrengungen forcieren, den Flächenverbrauch bis 2020 auf höchstens 30 Hektar am Tag zu reduzieren. Schließlich soll sie unter anderem ein Programm zum Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen auf den Weg bringen, um Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen nicht zu Lasten öffentlicher Haushalte zu fördern.
Die Kosten der Flutkatastrophe von heute sind die Folgen fehlender und falscher Maßnahmen von gestern, heißt zur Begründung. Bei der Wiederaufhilfe nach dem Hochwasser müsse es nun auch darum gehen, die Fehler der Vergangenheit rückgängig zu machen. Dabei müssten gerade auch die Auswirkungen durch den Klimawandel und die Versiegelungen von Böden verstärkt bedacht werden. Dem ökologischen Hochwasserschutz müsse eine zentralere Rolle eingeräumt werden.