In der Entsorgungswirtschaft trage das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu bei, dass private Konkurrenz zugunsten der Interessen der Kommunen zum Nachteil der Verbraucher verdrängt werde, wird außerdem kritisiert. Bei der Wasserversorgung und den Stromnetzen sei ebenfalls ein Trend zur Rekommunalisierung erkennbar, „der ebenfalls nicht immer zum optimalen Nutzen der Verbraucher ist“. Bei der Rekommunalisierung handelt es sich nach Einschätzung des Bundeskartellamtes um eine „Grundstimmung , dass die Übernahme der Aufgaben der Daseinsvorsorge durch die Kommunen grundsätzlich im Interesse der Bürger sei. Hierdurch werde eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet, die ein privater Anbieter nicht im selben Maße bieten könne. Vergessen wird dabei allzu oft, dass die kommunalen Interessen und die der Bürger nicht zwangsläufig deckungsgleich sein müssen. Tatsächlich ist die Motivation vieler Kommunen oftmals eher finanziell begründet.“
In ihrer Stellungnahme teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundeskartellamtes, „dass auch die Energiewende soweit möglich wettbewerblich gestaltet werden sollte“. Das gegenwärtige Fördersystem müsse mit dem Ziel überprüft werden, weitere Kostensenkungen sowie eine gerechtere Verteilung der Kosten zu erreichen.