Am 31.03.2013 ist das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch in Bezug auf die Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung erneut geändert worden.
Gemeinden und Abwasserzweckverbände sehen sich insbesondere vor dem Hintergrund der Zielstellung des Gesetzes vor neue Aufgaben gestellt.
Voraussetzung für die sachgerechte Bewältigung dieser Aufgaben sind hinreichende Kenntnisse über den Inhalt der Vorschriften und deren Anwendung.
Im engen Zusammenhang damit stehen auch Fragen der Straßenentwässerung.
Das Seminar wird aufzeigen, welche rechtlichen Beziehungen zwischen den Kommunen und den Grundstückseigentümern bzw. Trägern der Straßenbaulast bestehen und wie diese in Praxis ausgestaltet werden können.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter und Leiter von Kommunalaufsichtsbehörden und Straßenbauämtern.
Geschäftsführer und Mitarbeiter von Abwasserzweckverbänden, Städten und Gemeinden oder deren Eigenbetriebe und -gesellschaften werden besonders angesprochen.
Für Ingenieure der Wasserwirtschaft und Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind die Seminarinhalte ebenso von Interesse.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 349€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W221013.pdf
Programm
09.30 Uhr Niederschlagswasserbeseitigung
- Einführung in das Seminarthema
- Begriffe und rechtliche Einordnung
- Rechtsentwicklung
- Die Konzeption von § 79 b Wassergesetz LSA
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr Aufgabenwahrnehmung durch Kommunen und Abwasserzweckverbände
- Übergang der Beseitigungspflicht
- durch Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- kraft Gesetzes
- Voraussetzungen für den Übergang der Beseitigungspflicht
- Rechtsfolgen des Übergangs der Beseitigungspflicht
- Die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Anschlussbeiträge und Benutzungsgebühren für öffentliche Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Die Mitfinanzierung der öffentlichen Abwasseranlagen durch die Träger der Straßenbaulast – Teil I
- Die Vorschrift des § 23 Abs. 5 StrG LSA
- Darstellung der Rechtsprechung
- Umsetzung der Beteiligungspflichten (u. a. OD-Richtlinie)
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Die Mitfinanzierung der öffentlichen Abwasseranlagen durch die Träger der Straßenbaulast – Teil II
15.45 Uhr Ende der Veranstaltung