Sobald die Pläne bei der Kommission eingegangen sind, werden sie so schnell wie möglich untersucht. Es ist somit noch zu früh um festzustellen, ob die geplante Novelle der Stromnetzentgeltverordnung in dieser Form ausreicht, um den Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen.
Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte am 6. März 2013 eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten in Deutschland seit 2011 eine staatliche Beihilfe darstellt. Seit 2011 sind große Stromverbraucher gesetzlich (nach § 19 Abs. 2 der deutschen Stromnetzentgeltverordnung) von Netzentgelten befreit. Diese Befreiung, aufgrund deren 2012 Schätzungen zufolge Entgelte von rund 300 Mio. EUR entfielen, wird durch die Letztverbraucher finanziert, die seit 2012 die sogenannte Paragraf-19-Umlage zahlen müssen. Seit Dezember 2011 sind bei der Kommission mehrere Beschwerden von Verbraucherverbänden, Energieunternehmen und Bürgern eingegangen, die diese Befreiung als rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe kritisieren. Die Kommission ist beim bisherigen Stand der Auffassung, dass die Befreiung den Begünstigten einen selektiven Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen Mitgliedstaaten zu verschaffen scheint.
Durch die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene und am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Einführung eines gestaffelten besonderen Netzentgelts werden auch die energieintensiven Stromverbraucher wieder stärker an den Netzkosten beteiligt.
Weitere Informationen zum Verfahren in der Pressemitteilung vom März und im Beihilferegister der Generaldirektion Wettbewerb:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-191_de.htm
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code…