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Regelungen für öffentliche Vergaben bei einem EU-Binnenmarkt-Notfall


06. Dezember 2024, 11:29
EU,
Deutschland
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Die EU hat das Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz IMERA auf den Weg gebracht. Wie die öffentliche Auftragsvergabe in definierten Krisenfällen aussehen soll, ist auf vier Seiten geregelt.

Mit der „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts“ ziehen EU-Rat und -Parlament Lehren aus der Corona-Pandemie. Die Verantwortlichen wollen damit unter anderem den Informationsaustausch sowie die Koordination von Maßnahmen verbessern.

Im Bereich der öffentlichen Vergaben bei einem Binnenmarkt-Notfall geht es zum einen um den Fall, dass Mitgliedstaaten die EU-Kommission ersuchen, für deren Rechnung oder in deren Namen Waren und Dienstleistungen zu beschaffen. Die EU benötigt dafür ein Verhandlungsmandat, dürfte dann Aufträge ausschreiben und abwickeln.

Geregelt ist auch, wie die Kommission und ein oder mehrere öffentliche Auftraggeber aus den Mitgliedstaaten im Notfall ein gemeinsames Vergabeverfahren durchführen. Außerdem sollen sich die Mitgliedstaaten „nach besten Kräften“ bemühen, sich gegenseitig und die Kommission über laufende Vergabeverfahren für krisenrelevante Waren und Dienstleistungen zu informieren.

Quellen:

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