Pressemitteilung/press release
Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht vermischen
Mannheim, 26. Februar 2010. Online-Händler sollten dringend darauf achten, dass sie die Belehrung ihrer Kunden über das Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht miteinander vermischen. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.