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Carsharing: Gut und günstig versichert unterwegs


18. Februar 2016, 10:19
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Carsharing ist das Modell der Stunde, wenn man mobil und flexibel mit Auto unterwegs sein will und dabei Kosten sparen möchte. Die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen wurde noch nie so häufig nachgefragt wie im Jahr 2015. Besonders junge Menschen in den Großstädten genießen es, sich ganz nach Wunsch ein Auto auf Zeit mieten zu können. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus? Grundsätzlich muss man wissen: Es macht keinen Unterschied, ob man selbst privat Fahrzeughalter ist oder sich einen Wagen auf dem Weg des Carsharings mit anderen teilt.

Carsharing: Gut und günstig versichert unterwegs

Versicherungsschutz ist Pflicht, aber unterschiedlich
Für jedes Kfz ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Hier macht auch das Carsharing keine Ausnahme. Allerdings kann der Versicherungsschutz sehr unterschiedlich sein, darüber müssen sich die Anhänger des geteilten Fahrens im Klaren sein. Die Versicherungskonditionen variieren von Fahrzeug zu Fahrzeug und von Anbieter zu Anbieter. Doch auch hier unterscheidet sich Carsharing nicht von dem privaten Besitz eines Autos, denn schließlich ist auch der Schutz für das Privatfahrzeug stark abhängig vom gewählten Versicherer und seinem Tarif. Vor allem bei grober Fahrlässigkeit werden die Leistungen stark gekürzt, dieser Richtlinie folgen nahezu alle Versicherer.

Grobe Fahrlässigkeit führt zur Leistungskürzung
Die Höhe der Kürzung hängt vom Grad des Verschuldens ab. In sehr schwerwiegenden Fällen kommt es sogar zu einer Kürzung in voller Höhe, das heißt, der Fahrer hat den Schaden dann vollständig aus eigener Tasche zu zahlen. Eine Erstattung durch den Versicherer hat er nicht zu erwarten. Das ist besonders bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, beim Fahren unter Drogen und bei Vorsatz der Fall. Wer also alkoholisiert oder nach dem Genuss von Drogen Auto fährt oder sein Fahrzeug absichtlich beschädigt, darf nicht mit einer Erstattung durch den Versicherer rechnen. Abgesehen von dieser wichtigen Einschränkung sind Carsharing-Fahrzeuge voll versichert. Es besteht eine Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Anders als beim Privatfahrzeug muss auch eine Fahrzeugversicherung mit Teil- oder Vollkasko abgeschlossen werden.

Auch die Kaskoversicherung ist vorgeschrieben
Wichtig zu wissen ist, dass auch die Fahrzeugversicherung abgeschlossen wird. Sie deckt Schäden ab, die zum Beispiel durch einen Brand, durch eine Explosion oder durch Diebstahl entstehen. Allerdings muss man wissen, dass in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung des Fahrers vorgesehen ist. Jeder Anbieter legt sie in unterschiedlicher Höhe fest, ein üblicher Rahmen für den Selbstbehalt ist bei selbstverschuldeten Unfällen ein Betrag zwischen 500 Euro und 1.500 Euro für jede Reparatur. Diese kann man je nach Carsharing-Anbieter durch eine zusätzliche Versicherung verringern. Meist ist eine Reduzierung von 200 Euro bis 300 Euro möglich, die Zahlung kann durch eine monatliche oder jährliche Zuzahlung erfolgen. Somit ist der Versicherungsschutz bei der beliebten Teilung von Fahrzeugen letztlich nicht weniger umfassend als bei einem Privatfahrzeug. Die Kosten sind bei gelegentlicher Nutzung aber deutlich geringer.

Weitere Informationen rund um alle Versicherungsthemen und dem Versicherungsschutz beim Carsharing, findet man auf https://www.transparent-beraten.de/2016/01/20/7977/versicherungsschutz-…

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